gemeinnützige Verbraucherorganisation

FAQ

Frage:
Warum sollte ich Mitglied werden ?

Antwort:
Als Mitglied unseres Vereins profitieren Sie gleich in mehreren wichtigen Bereichen rund um das Thema Infinus-Gruppe. Sie erhalten exklusive Informationen und Stellungnahmen von Fachanwälten im internen Bereich unserer Homepage. Sie werden als Vereinsmitglied im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft Ihre Forderungen an die Insolvenztabellen über einen unserer verbundenen Anwälte anmelden können. Dies ist insbesondere für Inhaber von Genussrechten und Nachrangdarlehen wichtig! Als starke Gemeinschaft haben wir mit den richtigen Fachleuten an unserer Seite eine Chance, positiven Einfluss auf die Insolvenzverfahren zu nehmen. Wir können Ihnen fachlich hoch spezialisierte Anwälte und Fachleute für Ihre individuelle Situation vermitteln, und das zu vergünstigen Konditionen.


Frage:
Wie werde ich Mitglied ?

Antwort:
Sie stellen auf dem Vereinsformular einen Antrag und senden diesen im Original unterschrieben an die Adresse des Vereins. Das Antragsformular finden Sie im Internet auf unserer Homepage.


Frage:
Wann weiß ich, dass ich Mitglied bin ?

Antwort:
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung über den Antragseingang. Sie bestätigen den Mitgliedswillen durch Überweisung des Beitrages auf das in der Bestätigung aufgeführte Konto des Vereins. Automatisch sind dann auch beitragsfreie Mitantragsteller Vereinsmitglied.


Frage:
Muss ich für alle Familienmitglieder Beitrag bezahlen ?

Antwort:
Nein! Es reicht ein Familienmitglied pro Familie und Wohnanschrift. Dies müssen Sie im Antrag aber als verbundenes Mitglied vermerken.


Frage:
Kann ich mir einen Anwalt aussuchen ?

Antwort:
Selbstverständlich steht es Ihnen völlig frei, sich Ihren Fachmann/Anwalt auszusuchen. Wir schreiben Ihnen niemals etwas vor.


Frage:
Können Sie mir garantieren, dass ich mein Geld wieder erhalte ?

Antwort:
Nein, das kann niemand! Wenn Ihnen jemand derartige Zusagen gibt, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden gegen solch unseriöse Aussagen vorgehen.


 

Frage:
Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich mich bereits von einem Anwalt vertreten lasse ?

Antwort:
Ja, das können Sie. Teilen Sie uns diesen Umstand aber bitte unbedingt auf dem Aufnahmeformular mit.


Frage:
Wie kann ich den Verein bei seiner Arbeit unterstützen ?

Antwort:
Wir freuen uns über jede Unterstützung unserer Arbeit. Das kann beispielsweise durch zusätzliche finanzielle Unterstützung unserer Arbeit geschehen.

Sprechen Sie uns einfach via Email direkt an info@ig-infinus.de an. Vielen Dank!