gemeinnützige Verbraucherorganisation

Mitgliederbereich

ACHTUNG – Das Login für den Mitgliederbereich wurde aktualisiert.
Es werden Benutzername und Passwort abgefragt.
Der Zugang erfolgt nun über Ihre
Mitgliedsnummer (Benutzername) und Ihr Geburtsdatum (Passwort).
Beispiel: 100001 (Benutzername) und 29.02.1999 (Passwort)                                                                                         Geburtsdatum bitte unbedingt in dieser Form und Zeichenanzahl eingeben!

Der „interne Mitgliederbereich“ steht aktiven Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

26.03.2018:

Pressemitteilung der IG Infinus e.V.:

Pressemitteilung IG-Infinus 25.03.2018

Präsentationsauszug zum Vortrag der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg anlässlich der Informationsveranstaltungen unserer Interessengemeinschaft im März 2018:

FGS Präsentation IG Infinus S 1-5

Die gesamte Präsentation finden Sie im internen Mitgliederbereich.

02.03.2018:

Prosavus AG:

Erfolgreicher Auftakt im ersten Prosavus-Prozess mit der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg

Am 01.03.2018 fand am Landgericht Frankenthal (Pfalz) der erste Gerichtstermin eines Mitgliedes der IG Infinus e.V. statt. Hierbei ging es in der Klage um die Rückzahlung erhaltener sogenannter „Scheingewinne“.

Kläger ist der Insolvenzverwalter der Prosavus AG, Frank-Rüdiger Scheffler. Er wurde durch einen Mitarbeiter vertreten.

Kurz vor dem Termin wurde seitens des Insolvenzverwalters nochmals der Versuch unternommen, den Beklagten zu einem Vergleich zu bewegen. Hierbei wurde angeboten, die Klage gegen Zahlung von 50% des durch den Insolvenzverwalter geforderten Betrages zurück zu nehmen. Aus tiefster Überzeugung, dass der Anspruch unberechtigt ist, wurde dieses Vergleichsangebot nicht angenommen.

In dieser nun stattgefundenen sogenannten „Güteverhandlung“ wurden sowohl durch den Richter, den Vertreter des Insolvenzverwalters und den Rechtsanwalt des IG-Mitgliedes die Standpunkte zur Sprache gebracht.

Der Mitarbeiter des Insolvenzverwalters behauptete im Brustton der Überzeugung, dass die Prosavus AG keine Gewinne erwirtschaftete. Dies ergäbe sich eindeutig aus den neu durch den Insolvenzverwalter aufgestellten Bilanzen und deshalb müssen die ausgezahlten Gewinne durch den Beklagten zurück an die Insolvenzmasse gezahlt werden.

Dem widersprach der Verteidiger des beklagten IG-Mitgliedes energisch. Alle Bilanzen der Prosavus AG haben weiterhin ihre Gültigkeit, da dem Insolvenzverwalter das Ersetzen der bisherigen Bilanzen misslang. Die dazu angerufenen Gerichte urteilten immer zu Gunsten der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Bilanzen. Außerdem wurden weitere wichtige Aspekte zur Verteidigung vorgebracht.

Der Richter machte einige grundsätzliche Ausführungen und versuchte dann trotzdem, eine Einigung auf der Grundlage eines Vergleiches zu erzielen. Auch hier schwebten wieder die 50% als Idee einer Vergleichsgröße im Gerichtssaal. Außerdem wies er darauf hin, dass es passieren könnte, dass ein externer Gutachter hinzugezogen werden muss, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Hierbei nannte er eine abwegig hohe Summe. An dieser Stelle sei die Frage gestattet: Warum tat er dies? Wir haben darauf nur eine Antwort…

Nachdem klar war, dass es keine gütliche Einigung geben würde, wurde diese seitens des Richters als gescheitert betrachtet.

Nun geht diese Verhandlung wie folgt weiter:

Der Kläger, Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler, bekam eine Frist von 3 Wochen, um ergänzende Informationen und Konkretisierungen vorzunehmen. Im Anschluss bekommt auch die Verteidigung ein Protokoll und Gelegenheit, auf die Klageergänzung zu antworten.

Die weitere Vorgehensweise wird durch das Gericht am 12.04.2018 verkündet.

Somit gab es keinerlei Verurteilung oder Vergleich. Der Richter wird sich ganz sicher noch einmal sehr intensiv mit der Thematik befassen. Es ist oft nicht einfach, komplexe betriebs- und steuerrechtliche Probleme bis ins letzte Detail zu erkennen und korrekt zu bewerten.

02.03.2018:

Future Business KGaA:

Erste Abschlagszahlung für Gläubiger von Orderschuldverschreibungen

Erfreuliche Nachrichten für Forderungsinhaber von Orderschuldverschreibungen.

Im Zwischenbericht des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA, Dr. Kübler, vom 15.12.2017 hat dieser eine erste Abschlagsverteilung zwischen 5% und 6% der jeweiligen zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung für alle Inhaber von Orderschuldverschreibungen angekündigt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Probleme wurden beseitigt. Die Vorbereitungen sollen bis zum Frühjahr 2018 abgeschlossen sein. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen in Kürze konkrete Informationen zur Abwicklung der bevorstehenden Auszahlung mitteilen können.

21.12.2017:

Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem Verlust, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss.

Enttäuschte Gläubiger müssen weniger zahlen

15.06.2017:

Aus beigefügtem Presseartikel geht hervor, dass die Kanzlei, welche auch intensiv über den „Deutscher Finanzmarkt Schutz e.V. (DFMS) Gläubiger der Insolvenz der Infinus-Gruppe als Mandanten warb, und ihnen unter Andeutung „großartiger, neuer Erkenntnisse“ empfahl, ein Mandat zu erteilen, unter dem Verdacht, dabei betrogen zu haben, von der Staatsanwaltschaft Gera und dem Landeskriminalamt Thüringen, durchsucht wurde. Es wurden umfangreiche Daten beschlagnahmt.

In unserem Artikel vom 13.07.2016 haben wir auf die große Fragwürdigkeit und die Widersprüche in den versendeten Werbebriefen hingewiesen. Dies scheint sich durch die Untersuchungen der Behörden jetzt zu bestätigen.

Sollten Sie Rechnungen der Kanzlei in Sachen Infinus bekommen haben, zahlen Sie diese nicht. Wir werden weiter informieren.

Ermittlungen gegen Jenaer Anwaltskanzlei

29.05.2017:

Nachstehend die aktuellen Verhandlungstermine des Strafprozesses vor dem Landgericht Dresden:

22.05.2017:

Aktuell werden durch die Kanzlei Gründig Rechnungen an Orderschuldverschreibungsinhaber der Future Business KGaA versendet.

Mit dem Schreiben werden erneut Vollmachten eingeworben, welche für Sie Kosten auslösen werden. Wir bitten Sie genau zu überdenken, ob diese Vorgehensweise für Sie in Frage kommt. Bis zum heutigen Tag ist nicht geklärt, ob die Wahlen der Gemeinsamen Vertreter rechtmäßig sind. Eine endgültige Entscheidung hierüber fällt am 22.06.2017 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

In Bezug auf die im Schreiben genannten zusätzlichen Schadenersatzforderungen gegen den Insolvenzverwalter der Future Business KGaA Dr. Kübler teilen wir mit, dass alle Mitglieder der IG-Infinus, wenn dies nötig sein sollte, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne zusätzliche Kosten vertreten werden.

09.03.2017:

Aktuell werden durch die Kanzlei Müller Seidel Vos Rechnungen an Genußrechtsinhaber der Future Business KGaA versendet.

Grundlage dieser Rechnungen ist die Tätigkeit der Kanzlei für die Genußrechtsinhaber als gemeinsamer Vertreter und ein Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe vom 12. Januar 2017.

Für Mitglieder der IG Infinus e.V. haben wir eine Sondervereinbarung mit der Kanzlei getroffen.

Bezahlen Sie diese Rechnungen vorerst NICHT!

Senden Sie statt dessen unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer(n) einen formlosen Antrag auf ZAHLUNGSAUFSCHUB an die

Kanzlei Müller Seidel Vos, Breite Straße 147 – 151, 50667 Köln.

Vermerken Sie deutlich sichtbar: IG-Infinus e.V. – Mitgliedsnummer: XXXXXXXX (statt X setzen Sie bitte Ihre persönliche Mitgliedsnummer ein).

Dem Antrag wird IMMER stattgegeben.

Wir arbeiten intensiv an einer Lösung dieses Problems und werden Sie sofort über Neuigkeiten informieren.

28.11.2016:

Wie bereits angekündigt haben wir die Mitgliederinformation für das zweite Halbjahr 2016 planmäßig versendet. Wie Ende vergangenen Jahres bitte wir wieder um rege Beteiligung und fristgerechte Rücksendung der Unterlagen.

tmp_6022-20161121_1541581215623870

16.11.2016:

Thema VERJÄHRUNG:

Nach beigefügtem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg aus dem Jahre 2007 tritt die Verjährung erst dann ein, wenn Einsicht in die Ermittlungsakten möglich war und Kenntnis über das „wesentliche Ermittlungsergebnis“ vorliegt. Der Strafprozess gegen die Beschuldigten in unserem Fall wird nach jetzigem Kenntnisstand bis weit in das Jahr 2017 weitergeführt werden.

Eine Verjährung zum 31.12.2016 droht N I C H T !

Es ist nicht nötig, übereilt auf vermeintlich LETZTE MÖGLICHKEITEN ZUR SICHERUNG VON ANSPRÜCHEN, wie es durch diverse Anwaltskanzleien oder vermeintliche Verbraucherschutzvereinigungen formuliert und intensiv beworben wird, zu reagieren.

verjaehrungsfrist

13.07.2016:

Weitergehende Informationen zum aktuellen Werbeschreiben des „Deutscher Finanzmarktschutz Verein“ (es handelt sich hierbei nicht um einen eingetragenen Verein):

Aktuell erhalten Gläubiger der Infinus-Gruppe Post vom “ Deutscher Finanzmarktschutz Verein“ aus Naumburg. In diesem Schreiben wird aus unserer Sicht wieder einmal ganz klar mit den Gefühlen, Hoffnungen und Ängsten von uns Gläubigern Schindluder getrieben.

Ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit innerhalb der Interessengemeinschaft ist das aufmerksame Verfolgen des Strafprozesses gegen die Beschuldigten ehemaligen Vorstände der Infinus-Gruppe. Hierzu besuchen wir regelmäßig die Gerichtsverhandlungen vor dem Landgericht in Dresden. Die durch den Hauptbeschuldigten Jörg Biehl in seiner Aussage vor Gericht vorgetragenen Informationen sind uns daher bekannt.

In dem Werbeschreiben heißt es weiter, dass nach Mitteilung von sogenannten Vertrauensanwälten des Vereins besteht, Zitat: „… die Verantwortlichen des Finanzskandals äußerst Erfolg versprechend auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen…“. Hierzu wird die Möglichkeit des sogenannten Adhäsionsverfahrens angeführt, unter anderem mit der Begründung auf diese Art zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Weise keine eigene zivilrechtliche Klage führen zu müssen.

Uns ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens in einer Pressemitteilung hingewiesen hat. Es ist uns weiterhin bekannt, dass bereits durch andere Rechtsanwaltskanzleien vor Monaten derartige Adhäsionsanträge gestellt wurden. Über deren Zulassung zum Verfahren wurde bisher durch das Gericht nicht entschieden. Aus uns vorliegenden seriösen Informationen geht hervor, dass das Gericht derzeit beabsichtigt die gestellten sowie zukünftige  Adhäsionsanträge nicht zuzulassen, da befürchtet wird, dass durch eine sehr große Anzahl von derartigen Adhäsionsanträgen, welche in der Hauptverhandlung behandelt werden müssten, sich diese unverhältnismäßig lange verzögert.

Insofern sehen wir auf Grund der uns vorliegenden Informationen derzeit keine realistische Chance, auf die im Werbeschreiben als NEU dargestellter Art und Weise zusätzlich Schadenersatz zu erlangen. Vielmehr besteht die Gefahr, durch Zahlen weiterer Rechtsanwaltsgebühren, die bereits mit Stellung des Antrages anfallen, den schon erlittenen Verlust noch weiter zu vergrößern.

Die in dem Schreiben hochstilisierte „überraschende Wende“ kann in keinster Weise nachvollzogen werden, auch in den umfangreichen Ausführungen von Herrn Biel und den anderen Beschuldigten gab es keine für uns durchgreifend neuen Erkenntnisse in der Sache.

Eine letzte Bemerkung: selbst wenn es in einem theoretischen Adhäsionsverfahrens zu einer Verurteilung der Beschuldigten zu Zahlung von Schadenersatz käme erschließt sich uns nicht, woher das Geld für die dann zu zahlenden Entschädigungsleistungen kommen sollte, da bereits etliche Anleger dingliche Arreste gegen die Beschuldigten erwirkt haben und diese, im Falle einer Bestätigung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorher befriedigt werden würden. Von sämtlichen Beschuldigten wurde das Vermögen zugunsten der Masse beschlagnahmt. Der ehemalige Unternehmenschef Jörg Biehl hat bereits vor geraumer Zeit Privatinsolvenz angemeldet.

17.05.2016:

Soeben erreichte uns ein aktuelles Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler. In diesem wird mitgeteilt, dass eine Abschlagsverteilung, anders als bisher in Aussicht gestellt, derzeit nicht möglich ist. Genaueres und das Schreiben finden sie im internen Bereich.

18.04.2016:

Neues vom Strafprozess gegen die beschuldigten Infinus-Verantwortlichen:

Erstmals hat sich der Hauptbeschuldigte Jörg Biehl nach mittlerweile 35 Verhandlungstagen zu den erhobenen Vorwürfen geäußert. Dabei bestreitet er, mit Vorsatz betrügerisch gehandelt zu haben. Allerdings räumt er auch ein, Fehler gemacht zu haben.

13.04.2016:

Im Bemühen um die Reduzierung der Kosten der Insolvenzen haben wir unter anderem das Finanzdienstleistungsinstitut geprüft und erarbeiten derzeit Vorschläge hierzu.

12.04.2016:

Keine wichtigen neuen Erkenntnisse gibt aus dem Gerichtssaal des Landgerichtes Dresden über den Prozess gegen die Angeklagten im Infinus-Strafverfahren. Die Zeugenbefragung wird weiter fortgesetzt und wohl noch ein paar Wochen andauern. Verhandlungstage sind jeweils Montag und Donnerstag, wenn nicht anders veröffentlicht. Mit konkreten Ergebnissen rechnen wir derzeit noch nicht.

11.04.2016:

Die Bemühungen zur Beseitigung der Nachrangigkeit der angemeldeten Forderungen aus Genussscheinen der Prosavus AG durch den gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Erik Brambrink gehen in die nächste Runde (Instanz).

08.07.2015:

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte am heutigen Mittwoch, dem 08.07.2015 mit, dass sie Anklage gegen den Gründer der Infinus-Gruppe und fünf weitere Manager erhoben hat. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen.
Die Anklage umfasst knapp 760 Seiten. Das Landgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage annimmt, wovon allerdings ausgegangen werden kann.
Die Staatsanwaltschaft beschränkt sich in der Anklage auf die Jahre 2011 – 2013. Auch wir als Interessengemeinschaft zielen mit unserer Aktion, über welche wir in der in den letzten Tagen per Post verschickten Halbjahresinformation informieren, genau auf diesen Zeitpunkt ab.

30.06.2015:

Update zur vorherigen Information: Nach intensiven Recherchen können wir mitteilen, dass außer den Genussrechten lediglich Doppelanmeldungen zur Insolvenztabelle bestritten werden,  das bedeutet, wenn ein Gläubiger seine Forderung selbst angemeldet hat und im weiteren Verlauf des Verfahrens für seine Forderung ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde, bestreitet der Insolvenzverwalter die selbst angemeldete Forderung und wertet ausschließlich die Anmeldung über den gemeinsamen Gläubigervertreter. Dadurch wird eine Doppelanmeldung in der Insolvenztabelle vermieden.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass die angekündigte Teilauszahlung noch in 2015 erfolgen wird.

30.06.2015:

Derzeit wurden durch den Insolvenzverwalter Dr. Kübler Forderungen aus Genussrechten gegen die Future Business AG aA vorerst ganz oder teilweise bestritten. Hierbei handelt es sich bei teilweisem Bestreiten meistens um Nebenforderungen wie Zinsen und Mahnkosten. Sollten die Forderungen komplett bestritten worden sein, kann es unter anderem damit zusammenhängen, dass es sich um eine Forderung handelt, welche von 3 gemeinsamen Vertretern bestritten wurde. Die geschah, um durch ein Musterverfahren die vom Insolvenzverwalter angestrebte Gleichbehandlung der Forderungen klären zu lassen, und so einzelne kostspielige Prozesse vermeiden zu können. Nach Klärung der Rechtmäßigkeit der bestrittenen Forderungen nimmt der Insolvenzverwalter diese automatisch wieder als aktive Forderung auf. Wir halten sie in der Sache auf dem Laufenden. Neue Erkenntnisse und Informationen erfahren Sie sobald uns diese vorliegen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen, da wir derzeit auch über keine weiterführenden Informationen verfügen.

27.06.2015:

Wie angekündigt ist die Mitgliederinformation für das erste Halbjahr 2015 fertig gedruckt und der Versand hat begonnen. Wir haben uns große Mühe gegeben, die Unterlagen übersichtlich zu gestalten und danken für die Geduld. Es ist ein umfangreicher Brief geworden und es lohnt sich, alles sehr aufmerksam zu lesen. Alle beitragsfreien Mitglieder (auch Minderjährige) erhalten einen separaten kompletten Datensatz (im Umschlag des Beitragszahlers), da es technisch nicht anders regelbar war.

Foto Brief 2 Foto Brief 1

21.05.2015:

Termin zur Beweisaufnahme steht fest

Im Schadenersatzprozess gegen die Manager der Infinus-Unternehmensgruppe hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig einen Termin zur Beweisaufnahme festgelegt. Im Juni sollen unter anderem zwei der in Untersuchungshaft sitzenden Manager vernommen werden.

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig hatte im Zivilprozess gegen Verantwortliche der Future Business und der Infinus Gesellschaften wegen deren Haftung bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen am 13. März 2015 einen umfangreichen Beweisbeschluss verkündet.

Die Beweisaufnahme wird am Montag, den 22. Juni 2015, um 10 Uhr, im Sitzungssaal 230 im Hauptgebäude des Landgerichts in der Harkortstr. 9 in Leipzig stattfinden, das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Leipzig hervor.

Ein Vorstandsmitglied der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut soll an diesem Termin als Partei vernommen werden. Als Zeuge wird Jörg Biehl, der persönlich haftende Gesellschafter der Future Business KG aA, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, aussagen. Zudem sollen noch weitere Zeugen und der Kläger persönlich gehört werden. (Quelle: Cash-Online)

21.05.2015:

Aus internen Behördenkreisen wurden wir informiert, dass nunmehr endlich die Klage gegen die inhaftierten Manager der Infinus-Gruppe im Endstadium der Fertigstellung ist und am 21.06.2015 bei Gericht eingereicht werden soll.

Diese Entwicklung gibt uns als Verein nunmehr die Möglichkeit, unsere lange geplanten und vorbereiteten Aktionen zu beginnen. Um nicht schaarenweise Rechtsanwälten vorab die Möglichkeit zu geben, unsere Aktivitäten zu kopieren oder gar  zu unterlaufen, werden wir unsere Mitglieder in der 26. Kalenderwoche direkt anschreiben. Mit dieser Post erhalten die aktiven Mitglieder gleichzeitig das neue Passwort für 2015.

Nur soviel vorab: Wir haben eine realistische Möglichkeit gefunden, eine werthaltige Forderung für unsere Mitglieder geltend zu machen.

31.01.2015:

Aufgrund der großen Zahl zu beantwortender Anfragen werden wir mit der Versendung des Passwortes für den internen Mitgliederbereich erst in der 9. Kalenderwoche beginnen. Erst nach Versendung an alle Mitglieder werden wir das Passwort für das Jahr 2015 aktivieren. Bis dahin bitten wir um Rückfragen diesbezüglich abzusehen.

29.01.2015:

Zurzeit werden Anleger durch den Insolvenzverwalter angeschrieben, welche in den Monaten vor November 2013 Auszahlungen bzw. Rückzahlungen von Veranlagungen erhalten haben. Diese werden regelmäßig aufgefordert, die ausgezahlten Beträge an den Insolvenzverwalter zurück zu zahlen. Sollten Sie eine derartige Aufforderung erhalten, übermitteln Sie uns bitte eine Kopie des Anschreibens des Insolvenzverwalters. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

18.10.2014:

Erinnerung zum Antrag auf Rücknahme der Terminverschiebung Fubus-Gläubigerversammlung

Ablehung des Antrages auf Rücknahme der Terminverschiebung der Fubus-Gläubigerversammlung

01.08.2014:

Sehr wichtig für Gläubiger der Prosavus AG!

Die IG Infinus benötigt neue Vollmachten für die Ende August stattfindenden Gläubigerversammlungen.

Für die am 28./29. August 2014 stattfindenden Gläubigerversammlungen werden neue Vollmachten benötigt um im Gläubigerinteresse ein bestmögliches Abstimmungsergebnis zu bekommen. Die bisher erteilten Vollmachten haben keine Gültigkeit mehr.

Bitte senden Sie die Vollmacht im Original an IG Infinus, Axel Nagel, Hohenkircher Str. 2a, 99887 Herrenhof.

Vollmacht und Rückmeldung PROSAVUS Gläubigerversammlungen

Diese Abstimmung ist extrem wichtig für alle Gläubiger um auch als Genussrechtsinhaber an der Verteilung des vorhandenen Vermögens gleichberechtigt beteiligt zu werden. Jede Stimme zählt! Bitte schicken Sie uns Ihre Vollmacht!

Die Übersendung der Vollmacht ist auch über den 15. August 2014 möglich. Bis zum 26. August 2014 können wir Vollmachten annehmen.

Am 19.07.2014 fand in Erfurt eine Mitgliederversammlung statt.

An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön an alle Helfer.

Das Protokoll werden wir sofort nach Fertigstellung im internen Bereich der Seite veröffentlichen.

Mitgliederversammlung 19.07.