gemeinnützige Verbraucherorganisation

Wichtiges

11.07.2021:

Revisionsantrag der verurteilten Infinus-Manager wurde angenommen

Drei Jahre sind vergangen, seitdem der Strafprozess gegen sechs der ehemaligen Manager der sogenannten Infinus-Gruppe beim Landgericht Dresden mit einer Verurteilung endete. Gegen das Urteil hatten die Betroffenen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nach langer Prüfung wurde diese nun angenommen und der Termin für die Verhandlung auf Oktober 2021 bestimmt.  Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte wegweisend für den Verlauf weiterer hunderter noch offener Verfahren im Infinus-Komplex sein. Selbstverständlich berichten wir ausführlich über das Verfahren.

SZ vom 9.7.2021

21.09.2020:

Sachstandsberichte der Kanzleien

Zur Mitgliederinformation zweites Halbjahr 2020 erhalten Sie in unregelmäßigen Abständen Sachstandsberichte der im Verfahren beteiligten Kanzleien.
Bitte rufen Sie bei Fragen in Zusammenhang mit diesen Sachstandsberichten direkt und ausschließlich die entsprechende Kanzlei an.

23.06.2020:

Erfolg in Berufungsverfahren gegen einen Anleger der Prosavus AG

Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg erzielte in einem am 15.06.2020 stattgefundenen Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Erfolg gegen den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main Berufung eingelegt, welches die Rückforderungen der Gewinne aus Genussrechten der Prosavus AG durch den Insolvenzverwalter für unrichtig erachtete. In der mündlichen Verhandlung wurde die Berufung zurückgewiesen. Außerdem wurde keine Revision durch den Kläger zugelassen.

Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kommt aufgrund seines territorialen Bezuges zum größten Finanzplatz Deutschlands national besondere Wichtigkeit und Bedeutung zu. Sie werden oft als Referenzen für Entscheidungen anderer Gerichte verwendet.

Mitglieder und andere von der breit angelegten Genussrechtszins- Rückforderungsaktion des Insolvenzverwalters betroffenen Gläubiger fragten bereits, ob diese Entscheidung jetzt die Möglichkeit von Schadenersatzklagen gegen den Insolvenzverwalter der Prosavus AG eröffnet. Wir werden zu diesem Thema intensiv recherchieren und berichten.

22.06.2020:

Schadenersatzverfahren gegen Drittschädiger

Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg versendet aktuell an ihre Mandanten ein Informationsblatt sowie beigefügt ein Dokument „Beitrittserklärung und Forderungseinbringung“. Hierzu können wir derzeit noch keine Stellungnahme abgeben. In der 27. Kalenderwoche werden wir das Angebot mit der Kanzlei besprechen und die offenen Fragen klären. Die Stellungnahme werden wir im Rahmen der Mitgliederinformation Juli 2020 veröffentlichen.

11.11.2019:

Mitgliederinformation 11/2019

Der Versand der Mitgliederinformation verzögert sich krankheitsbedingt um ein paar Tage.

07.10.2019:

Sächsische Ermittler haben jahrelang das Handy des Dresdner Anwalts Ulf Israel ausgespäht. Neben allgemeinen Strafverfahren verteidigt Ulf Israel auch in Wirtschaftsstrafverfahren. Ein ehemaliger Vorstand des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus gehört beispielsweise zu seinen Mandanten.

Artikel vom Mitteldeutschen Rundfunk

Nach Recherchen von MDR-exakt und „Spiegel“ wollte eine Ermittlungsgruppe so an Informationen über dessen Mandanten herankommen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat sich zu den bekannt gewordenen Vorwürfen geäußert. Man sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich bei der erfassten Handynummer um die eines Rechtsanwalts handelte.

Von der Ausspäh-Aktion sind Kanzlei, Freunde und Familie sowie Mandanten betroffen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat jahrelang die Mobilfunkdaten des Strafverteidigers Ulf Israel überwacht. Allerdings wies die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zurück, einen Juristen ausgespäht zu haben. Vielmehr sei dem im Fall einer Bande von Autodieben ermittelnden Staatsanwalt nicht bewusst gewesen, dass es sich um die Handynummer eines Rechtsanwalts gehandelt habe. Als dem Ermittler dies bekannt wurde, habe er sofort angeordnet, die erhobenen Daten nicht auszuwerten.

Zufällig oder gezielt? – Unklarheiten bei Datenerhebung und richterlichen Anordnungen

Die Daten wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu Auto-Diebstählen erhoben. Die Diebstähle wurden vermutlich durch polnische Staatsbürger begangen. Dazu gab es eine eigene Ermittlungsgruppe im Landeskriminalamt, welche die Auswertung der Handydaten vorgenommen hat. Spätestens ab April 2016 ist den Behörden klar, dass es sich bei einer der Rufnummern um die eines Anwalts handelt, da eine Anschlussüberprüfung vorgenommen worden war. Daraufhin weist die Staatsanwaltschaft an, dass diese Daten dieses Anschlusses nicht mehr ausgewertet werden dürfen. Aber sie werden weiterhin erhoben – auch das ist bei Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten verboten. Die Staatsanwaltschaft nimmt keine Stellung dazu, bis zu welchem Zeitpunkt die Daten ausgewertet wurden.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf insgesamt elf Beschlüsse zur Überwachung des Anwalts. Allerdings liegen MDR-exakt und „Spiegel“ Unterlagen von Ende April 2016 vor, in denen die Staatsanwaltschaft dem Gericht, welches den Beschluss zur Datenerfassung erteilte, nicht mitteilte, dass es sich bei der betreffenden Telefonnummer um die eines Rechtsanwalts handelt.

Jahrelange Datenerhebung

Von 2013 bis 2016 wurden nach Recherchen von MDR- exakt und „Spiegel“ die dienstlichen und privaten Telefon-Verbindungsdaten des Dresdner Anwalts Ulf Israel im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu PKW-Diebstählen aufgezeichnet und gespeichert. Es handelt sich dabei um sogenannte retrograde Daten, wie Standorte und wann der Anwalt mit wem telefoniert hat. Diese Erhebung und Speicherung ist nur in Ausnahmeausfällen zulässig. Etwa wenn es sich um den begründeten Verdacht handelt, dass derjenige ein Täter oder Mitwirkender an einer Straftat ist. Nicht zulässig ist die Überwachung eines Rechtsanwalts.

Ermittlungen zu Lasten des Datenschutzes?

Ulf Israel erfuhr nach eigenen Angaben durch Zufall von der Überwachung seines Handys. Obwohl er über diese Datenerhebung hätte informiert werden müssen, sei das nicht geschehen. „Hier sollte offensichtlich rechtswidrig eine Übersicht über meine Mandanten erstellt werden“, sagt Anwalt Israel. Staatsanwaltschaft und Polizei hätten „illegal Daten über meine Person gesammelt und diese in ihre Ermittlungen eingespeist“. Der Strafverteidiger hat eine Strafanzeige gegen die federführende Staatsanwaltschaft Dresden gestellt. Der Datenschutzbeauftrage des Freistaates, Andreas Schurig, hat ein Prüfverfahren eingeleitet.

„Aus meiner Sicht ist das keinesfalls eine Lappalie“, sagt der Vorsitzende der Strafverteidigervereinigung Sachsen, Andreas Boine. Denn es gehe um sehr sensible Daten und um eine der „Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit“, da das Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mandanten besonders geschützt ist. So ein gravierender Verstoß über so einen langen Zeitraum sei ihm bislang nicht bekannt. Der Rechtsanwalt fordert eine lückenlose Aufklärung.

Staatsanwaltschaft Sachsen fällt erneut auf

Es ist nicht das erste Mal, dass in Sachsen der Verdacht aufkommt, dass durch Staatsanwaltschaft und Polizei Daten erfasst und gespeichert werden, wo dies nicht hätte geschehen dürfen. Zuletzt sorgten das Abhören und Speichern von Gesprächen von Journalisten in Sachsen für Schlagzeilen

Warum Strafverteidiger einen besonderen Schutz genießen Das Recht des Beschuldigten, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen, ist eine der tragenden Säulen des Rechtsstaatsprinzips, sagt der Leipziger Rechtsanwalt Jens Belter: Dem juristisch unerfahrenen Mandanten wird ein parteiischer Beistand zur Seite gestellt, der mittels seiner Kenntnisse Waffengleichheit zwischen Staat und Beschuldigtem herstellen soll.

Zwischen Strafverteidiger und Mandant besteht deswegen ein besonderes Vertrauensverhältnis, das auf vielfältige Weise geschützt ist. Der Verteidiger hat etwa ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht über alles, was ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut wurde; er kann also nicht zum Zeugen gegen seinen eigenen Mandanten gemacht werden.

Im § 160a der Strafprozessordnung ist ein umfassendes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot ausdrücklich geregelt. Es ist nicht nur nicht erlaubt, den Strafverteidiger abzuhören, sagt Anwalt Belter. Sondern daraus erlangte Erkenntnisse dürften auch nicht verwendet werden.

von Arndt Ginzel und Matthias Pöls

06.06.2019:

Die Mitgliederinformation für das erste Halbjahr 2019 wurde versendet. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Punkt 5 keine Auskünfte geben können. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte ausschließlich an die aufgezeigten Kontaktmöglichkeiten.

11.05.2019:

In der angekündigten Mitgliederinformation werden wir auch über die schriftliche Begründung des Urteils im Strafprozess informieren. Diese wurde im April 2019 durch den Vorsitzenden Richter abgesetzt. Bis zur Veröffentlichung dauerte es jedoch länger als geplant. Aus diesem Grund verzögert sich die Versendung unserer Information noch ein wenig. Wir gehen davon aus, diese Ende Mai/Anfang Juni mit aktuellsten Informationen versenden zu können und danken für das Verständnis betreffs der Verzögerung.

28.03.2019:

Mitte April versenden wir unsere nächste Mitgliederinformation mit umfassenden Mitteilungen zum aktuellen Stand der Verfahren und den anstehenden Projekten für das laufende Jahr 2019.

07.02.2019:

Presseinformation des OLG Frankfurt am Main zu der von der IG Infinus in Kooperation mit der Kanzlei Rotter  und der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. initiierten Musterfeststellungsklage

IG Infinus Bisnode (Musterfeststellungsklage)

30.01.2019:

Aufgebot für nicht vorhandene Orderschuldverschreibungsurkunden

Endlich konnten die Voraussetzungen geschaffen werden, mit nachfolgendem Auftragsformular können sie kostenpflichtig ein Aufgebot für verlorene oder nicht auffindbare Orderschuldverschreibungsurkunden bestellen. Auf diesem Weg ist es aufgrund einer Vorgabe des Insolvenzverwalters möglich, eine Abschlagszahlung bei fehlender Originalurkunde zu erhalten.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Anschrift:

Auxilium Rechtsdienstleistungen, Hohenkircher Str.2, 99887 Herrenhof

Auftrag zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens

03.12.2018:

8. Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren

Ab dem 04.12.2018 versenden wir die Unterlagen zur 8. Mitgliederversammlung der IG Infinus e.V., die Zustellung erfolgt per Post oder per E-Mail. Einsendeschluss für die beigefügten Antwortbögen ist der 10.01.2019.

Der Informationsbrief zum Jahresausklang 2018 wird ebenfalls in den nächsten Tagen per Post oder E-Mail versendet.

20.07.2018:

Strafprozess: Alle sechs Angeklagten fechten das Urteil an, somit geht das Verfahren in die Berufungsinstanz, welche hier der Bundesgerichtshof sein dürfte.

Zum Ausgang des Strafprozesses vor dem Landgericht Dresden am 09.07.2018 ein zusammenfassendes ntv-Interview:

Interview zum Infinus-Urteil“Eine Niederlage für den Rechtsstaat“

Nach drei langen Prozessjahren hat die Staatsanwaltschaft in Dresden den umstrittenen Anlegerprozess gegen fünf ehemalige Manager des Finanzdienstleisters Infinus gewonnen. Für den Sachverständigen und Anwalt Lambertus Fuhrmann gibt es keinen Grund zu triumphieren: „Die Justiz ist übers Ziel hinausgeschossen“, sagt er n-tv.de. Die Kollateralschäden für die Anleger seien „unverhältnismäßig und vermeidbar“ gewesen. „So ahndet man nicht Anlegerbetrug.“

n-tv.de: Sie waren im Strafprozess Sachverständiger des Hauptbeschuldigten Jörg Biehl. Haben Sie dieses Urteil erwartet?

Lambertus Fuhrmann: Ich hatte schon im Mai 2018, als ich in dem Strafprozess ausgesagt habe, den Eindruck, der Vorsitzende hätte seinen Urteilsspruch im Kopf bereits geschrieben. Was sich in der Verhandlung während meiner Anhörung abspielte, war eine Farce.

In ihren Augen ist es also kein Sieg für den Anlegerschutz und für den Finanzplatz Deutschland?

Infinus ist kein sehr glücklicher Fall für den Finanzplatz Deutschland, weil die Anklage und die Verurteilung meines Wissens nach im Wesentlichen auf einem Gutachten nebst mehreren Ergänzungsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte fußen, die in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft sind. Erstens wurden bei der Frage, ob das Infinus-Geschäftsmodell tragfähig sei, Aufwandspositionen – nämlich Zinsen für Genussrechte und ertragsabhängige Steuern – berücksichtigt, die eigentlich nur dann entstehen, wenn überhaupt Gewinne erzielt werden. Die Gutachter haben indessen eine dauerhafte Verlustsituation bei Infinus unterstellt, so dass diese beiden Positionen also gar nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Diese zu Unrecht berücksichtigten Positionen machen in dem Gutachten knapp 50 Prozent der gesamten unterstellten Unterdeckung aus. Zweitens setzt sich das Gutachten überhaupt nicht mit der Frage auseinander, ob die Geschäftsführung von Infinus damals – zur Zeit der Razzia – vielleicht einen Turnaround schaffen wollte. Vielleicht wollte sie ja die eingeworbenen Anlegergelder gewinnbringender anlegen und Genussrechte und andere Papiere mit einer geringeren Verzinsung herausbringen, als bis dahin geschehen. Diese zwei Fehler machen das Gutachten aus unserer Sicht unbrauchbar. Ich sehe das Eingreifen der Justiz im November 2013 deshalb extrem kritisch an.

Das Timing hat in diesem Prozess eine sehr große Rolle gespielt. Viele geschädigte Anleger werfen der Staatsanwaltschaft Übereifer vor. Warum?

Die Justiz ist völlig übers Ziel hinausgeschossen. Wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells hatte, dann hätte sie die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin einschalten müssen. Die Finanzaufseher hätten reagieren und zum Beispiel einen kommissarischen Geschäftsleiter einsetzen müssen, der das Unternehmen nach entsprechender Prüfung gegebenenfalls geordnet abgewickelt hätte. Das ist etwas ganz anderes als ein Insolvenzverfahren, zu dem es dann ja unmittelbar nach dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft gekommen ist. Mutmaßlichen Anlegerbetrug kann man nicht dadurch ahnden, dass man Anlegergelder vernichtet und Unternehmen in den Ruin treibt. Gegenbeispiel: Die Deutsche Bank stand einmal unter dem Verdacht, mit Emissionszertifikaten Schindluder getrieben zu haben. Daraufhin gab es Durchsuchungen und Festnahmen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb aber nicht die ganze Deutsche Bank stillgelegt. Sie hätte auch hier die Infinus-Gruppe durchsuchen, Prüfer hinschicken oder einzelne Personen bei Fluchtgefahr festnehmen können. Sie musste doch aber nicht die ganze Firma zerschlagen.

Neben dem Strafprozess gibt es noch Hunderte zivilrechtlicher Verfahren von Geschädigten. Worin unterscheiden sich die Verfahren?

Die Stoßrichtungen dieser Zivilverfahren sind andere. Im Strafverfahren wird versucht, den Angeklagten den Vorwurf des Prospektbetrugs nachzuweisen. Es wird angenommen, dass sie im Anlegerprospekt Renditen und Dinge versprochen haben, die nicht einzuhalten waren. Im Zivilprozess dagegen sagen die Insolvenzverwalter, die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 seien nicht korrekt gewesen. Weil die Unternehmensgruppe aus Sicht der Insolvenzverwalter Verluste schrieb, betrachten sie die ausgeschütteten Gewinne als „Scheingewinne“ – und fordern diese von den Anlegern zurück.

Ist das gerechtfertigt?

Nein, diese Gewinne müssen nicht zurückgezahlt werden. Erstens sind die zugrundeliegenden Jahresabschlüsse – wie bereits erwähnt – aus unserer Sich nicht nichtig. Zweitens wusste der Vorstand damals nicht, dass die Jahresabschlüsse hätten nichtig sein können, immerhin waren sie von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und uneingeschränkt testiert. Beides sind aber Voraussetzungen des Bundesgerichtshofs, damit ein Insolvenzverwalter Scheingewinne zurückfordern kann.

Die Insolvenzverwalter arbeiten also nicht korrekt?

Wir halten die Vorgehensweise für hochgradig problematisch. Aus zwei Gründen: Erstens wird Geld zurückgeholt, das anschließend wieder an dieselben Personen – in Form höherer Insolvenzquoten – verteilt werden muss. Zweitens darf ein Insolvenzverwalter nur dann klagen, wenn überwiegend Erfolgsaussichten bestehen. Der Insolvenzverwalter hätte sich mit drei oder vier Anfechtungsschuldnern darauf verständigen müssen, Musterverfahren zu führen. Hätte er diese Musterverfahren gewonnen, wäre es vertretbar gewesen, diese Massenklagen – ich glaube, es sind über 5000 – zu erheben. So wie es jetzt geschieht, ist es indessen schlichtweg unvertretbar. Zumal schon sehr viele Landgerichte quer durch die Republik gesagt haben, dass sie diese Klagen für unbegründet halten.

Ein Sparer hat berichtet, er müsse rund 6000 Euro an einen Insolvenzverwalter zurückzahlen. Als er diesen wissen ließ, dass er das Betrag nicht habe, erhielt er angeblich die Antwort, die Hälfte des Geldes genüge. Wie ist das zu verstehen?

Das Angebot ist völlig unlogisch. Ein Vergleichsangebot macht dort Sinn, wo über eine Schadenshöhe gestritten wird. Wenn es zum Beispiel auf einer Straßenkreuzung zu einem Auffahrunfall kommt und man nicht weiß, ob das Auto schon vorher Beulen hatte. Dann streitet man sich über die tatsächliche Schadenshöhe und die Parteien treffen sich irgendwo in der Mitte. Im Fall von Infinus liegt der Fall aber anders: Entweder der Anfechtungsschuldner muss zurückzahlen oder er muss es nicht. Sich jetzt in der Mitte zu treffen, macht keinen Sinn. Es ist auch es ein starkes Indiz dafür, dass der Insolvenzverwalter seinen Anfechtungsklagen 50 Prozent oder weniger an Erfolgsaussichten einräumt. Und das wiederum bedeuteteine „rote Flagge“, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Insolvenzverwalter gar nicht klagen darf, wenn die Erfolgsaussichten unter 50 Prozent sind. Auch die mangelnde Zahlungsfähigkeit eines Anlegers spricht gegen einen Prozess.

Was bedeutet das für den Rechtsstaat und für das Bemühen um besseren Anlegerschutz?

Es ist eine Niederlage für den Finanzplatz Deutschland und für den Rechtsstaat. Ob im konkreten Fall den Anlegern damals nicht wirklich viel zu weit gehende Versprechungen gemacht wurden, bzw. ob die Verurteilung wegen Betrugs zurecht erfolgte, dazu möchte ich nichts sagen, weil es nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrags war. Aber die Kollateralschäden, die durch die Strafverfolgung verursacht wurden, halte ich für völlig unverhältnismäßig. Und ich halte sie auch für vermeidbar. Ich bin sicher, dass man durch einen geordneten Rückzug – wenn er erforderlich gewesen wäre – eine Rückzahlungsquote für die Anleger von 80 bis 90 Prozent hätte erzielen können. So wird es am Ende 20 Prozent sein. Der Rest wird gerade von den Insolvenzverwaltern verprozessiert und zum Fenster rausgeworfen.

Ihr Rat an die betroffenen Anleger?

Auf keinen Fall irgendwelche Vergleiche mit den Insolvenzverwaltern eingehen, sondern sich verklagen lassen. Die Erfolgsaussichten sind gut.

Mit Lambertus Fuhrmann sprach Diana Dittmer

Quelle: n-tv.de

25.06.2018:

Forderungsschreiben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler an die Genussrechtsinhaber

Derzeit sendet der Insolvenzverwalter Dr. Kübler Angebotsschreiben an die Inhaber von Genussrechten der Future Business KGaA. In diesen bietet er an, seine Gesamtforderung gegen die Zahlung eines Betrages in Höhe von 50% der jeweiligen Gesamtforderung endgültig zu erledigen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten halten wir die erhobenen Forderungen wie bisher für unbegründet. Wenn Sie dies für sich auch so entscheiden, brauchen Sie nichts weiter unternehmen, es ist keine Antwort oder anderweitige Reaktion auf den Brief nötig.

22.06.2018:

Gesicherter Versand – erweitertes Verfahren

Aufgrund der vielen bei uns eingehenden Anfragen haben wir es ermöglicht, den gesicherten Versand bis auf Weiteres wieder zu ermöglichen. Die Verfahrensweise bleibt unverändert.

Auch die enstehenden Kosten in Höhe von 37,85 €, welche nachträglich in Rechnung gestellt werden, bleiben unverändert.

Wer seine Urkunde nach der Prüfung durch den Gemeinsamen Vertreter wieder zurück erhalten möchte, und nicht die Verwahrung beim Gemeinsamen Vertreter bis zur endgültigen Quotenverteilung präferiert, kann dies beantragen. Der Gemeinsame Vertreter versendet die Wertpapiere auf gleichem Wege des versicherten Versandes zu Lasten des jeweiligen Orderschuldverschreibungsinhabers.

20.06.2018:

Telefonstörung

Die Rufnummer unseres Rechtsdienstleisters Auxilium ist aufgrund einer Störung nicht erreichbar. Aktuell erreichen Sie Auxilium unter der Telefonnummer 036253 / 18 97 79.

19.06.2018:

Gesicherter Versand

Der gesicherte Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden wird nicht mehr angeboten.

08.06.2018:

Neues vom Strafprozess

Am heutigen Tag trat der Strafprozess gegen die 6 Beschuldigten nach fast 3 Jahren und 158 Verhandlungstagen mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft in seine finale Phase. Der Staatsanwalt zog in gut 3 Stunden Bilanz. Das Plädoyer gab im Wesentlichen die Anklagepunkte wieder. Wesentliche neue Erkenntnisse wurden nicht vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen. In der kommenden Woche beginnen die Plädoyers der Verteidigung. Mit dem Urteil wird im Juli gerechnet.

01.06.2018:

  1. ordentliche Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder,

aufgrund sehr wichtiger Anlässe findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung am

21.06.2018 um 16:00 Uhr (Einlass ab 15:00 Uhr)

in der Messe Erfurt, Gothaer Str. 34, 99094 Erfurt

als Präsenzversammlung statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein und bitten eindringlich um zahlreiches Erscheinen.

Nachfolgend erhalten Sie die Tagesordnung.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Vorstellung, allgemeine Informationen
  3. Informationen zum Strafverfahren
  4. Informationen zum Bisnode-Verfahren
  5. Verein als qualifizierte Einrichtung nach § 4 Abs. 2 Unterlassungsklagengesetz
  6. Schadenersatzansprüche
  7. Informationen zu BKR Rechtsanwälte Jena / Vereine DVS, DFMS & AGORA
  8. Gemeinsame Informationsveranstaltung zu allen relevanten Infinus-Themen,

Vortrag der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg

Zu TOP 7:

Mehrere Mitglieder haben uns von negativen Erfahrungen mit einer Kanzlei namens BKR Rechtsanwälte aus Jena berichtet (vormals PWB Rechtsanwälte).

Die Kanzlei ist bekannt dafür, dass sie Anleger aus Masseninsolvenzen über angebliche Verbraucherschutzvereine anschreiben lässt. Gegen mehrere Anwälte der Kanzlei läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Die Anwälte sollen Anleger wissentlich in aussichtslose Verfahren gelockt haben, um so Gebühren kassieren zu können.

Wenn auch Sie Geld an diese Anwälte verloren haben, oder wenn Sie Rechnungen und Mahnungen der Kanzlei erhalten haben, bringen Sie bitte Kopien der Unterlagen mit, wir helfen weiter.

Bitte senden Sie Ihren Antwortbogen schnellstmöglich über die aufgezeigten Varianten an uns zurück. Sie erleichtern damit wesentlich unsere Arbeit.

Erfurt liegt zentral in Deutschland und ist sowohl per Auto, Bahn und Flugzeug sehr gut aus allen Landesteilen zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um zahlreiches Erscheinen. Nutzen Sie die Möglichkeit zu direkten Gesprächen.

Ihre Vorstände

Axel Nagel              Ralf Langer

Anmeldung MV 2018

24.05.2018:

Der gesicherte Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden wird nicht mehr angeboten.

Lösung zum gesicherten Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden:

Ab sofort bieten wir eine Lösung zum gesicherten Versand von Orderschuldverschreibungsurkunden an. Für die Auszahlung der angekündigten Abschlagszahlung ist es notwendig, dass die Originalurkunden an die jeweiligen gemeinsamen Vertreter versendet werden. Bei den zu versendenden Urkunden handelt es sich um Wertpapiere, welche nach den geltenden Beförderungsbedingungen durch die Deutsche Post nicht versendet werden dürfen (auch nicht per eingeschriebenen Brief). Sollte eine Urkunde beim Transport verlustig gehen, haftet die Deutsche Post dafür nicht. Eine beglaubigte Kopie als Ersatz für ein verloren gegangenes Original nicht ausreichend. Eine Ersatzbeschaffung ist nur über ein sogenanntes Aufgebot möglich und mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro verbunden.  Für den gesicherten Versand haben wir einen geeigneten Logistikpartner gefunden.

Im Folgenden erläutern wir die Verfahrensweise:

Variante 1: Sie fordern einen Versandschein per Mail unter Nennung der postalischen Adresse und der OSV-Registernummer bei der

logistic & business solution küchler e.K.     unter der Mail: mbe0153@mbe.de    an.

Innerhalb von 1-2 Werktagen erhalten sie den Versandschein, der auf einen handelsüblichen Umschlag aufgeklebt wird. Die Sendung kann dann bei jedem UPS-Accsess-Point (zu finden unter www.ups.com/dropoff) kostenfrei abgegeben werden. Alternativ können sie über die Internetseite www.ups.com oder unter der Telefonnummer 0361/21921255 eine Abholung von zu Hause gegen eine Gebühr von 3,00 Euro beauftragen.

Variante 2: Sie fordern einen Versandschein per Telefon unter Nennung der postalischen Adresse und der OSV-Registernummer bei der

logistic & business solution küchler e.K.     unter der Telefonnummer: 0361/21921255    an (Mo – Fr, jeweils 09:00-18:00 Uhr).

Innerhalb von 1-2 Werktagen erhalten sie den Versandschein, der auf einen handelsüblichen Umschlag aufgeklebt wird. Die Sendung kann dann bei jedem UPS-Accsess-Point (zu finden unter www.ups.com/dropoff) kostenfrei abgegeben werden. Alternativ können sie über die Internetseite www.ups.com oder unter der Telefonnummer 0361/21921255 eine Abholung von zu Hause gegen eine Gebühr von 3,00 Euro beauftragen.

Der gesicherte Versand ist für alle gemeinsamen Vertreter möglich, die Verteilung der Urkunden erfolgt nach der zentralen Annahme beim Logistikpartner im Anschluss direkt durch unseren Rechtsdienstleister.

Pro Umschlag können auch mehrere Urkunden bis zu einem Gesamtwert von 100.000 EUR versendet werden.

Der Preis pro Sendung beträgt 37,85 EUR und wird nachträglich an den Absender in Rechnung gestellt.

24.05.2018:

Staatsanwaltschaft gibt die im Zuge der Razzia konfiszierten Orderschuldverschreibungsurkunden der Future Busines KGaA frei:

Alle von der Staatsanwaltschaft konfiszierten Orderschuldverschreibungsurkunden wurden jetzt freigegeben und an den Insolvenzverwalter übergeben. Diese werden durch ihn direkt an die jeweiligen Gemeinsamen Vertreter weitergeleitet. Für Rückfragen hierzu wenden sie sich bitte an den Insolvenzverwalter unter der Telefonnummer 0351 315050.

27.03.2018:

Kurzgutachten über die betriebswirtschaftliche Validität des Gutachtens von Deloitte und Touche GmbH vom 05.12.2014:

Kurz-GUA Infinus

25.03.2018:

Präsentation zum Vortrag der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg anlässlich der Informationsveranstaltungen unserer Interessengemeinschaft im März 2018:

FGS Präsentation IG Infinus

30.10.2017:

Strafprozess:

Protokoll des Verhandlungstages 27.10.2017

STRAFPROZESS-PROTOKOLL 27.10.17

14.10.2017:

Die für den 12.10.2017 angekündigte Entscheidung zum Thema „Gemeinsame Vertreter“ wurde auf den 16.11.2017 verschoben.

20.09.2017:

Derzeit versendet die Kanzlei Knüfer-Rechtsanwälte in Konstanz Informationsschreiben an ihre Mandanten, in denen sie auf die bevorstehende Verjährung hinweist. Damit verbunden ist die Bitte der Rücksendung des beigefügten Formulars. Hierzu erreichen uns viele Anfragen, ob dies in Ordnung sei.

Ja, Sie können das Rücksendeformular unterschreiben und an die Kanzlei zurück geben.

02.09.2017:

Strafprozess:

Im weiteren Verlauf findet am 07.09.2017 eine wichtige und sehr interessante Zeugenbefragung statt. Wiederholt verschoben, soll an diesem Tag der ehemalige Aufsichtsrat und Großanleger der Future Business KGaA mit umfangreichen internen Kenntnissen befragt werden. Wenn es ihre Zeit erlaubt, besuchen sie die Verhandlung. Wir sind selbstverständlich auch vor Ort. Verhandlungsbeginn ist angekündigt 9.00 Uhr.

Befangenheitsantrag?

Wer hat etwas gehört? Bitte bei uns melden! Laut Gericht ist in der Verhandlung am 06.07.2017 ein wichtiger Beschluss verkündet worden, nur kann sich keiner daran erinnern. Wir bleiben dran und berichten weiter.

Befragung des Zeugen Brenneisen:

„Ich würde es wieder tun.“ Dies war die Antwort auf die Frage des Gerichtes, wie die Entscheidung, mit der Infinus-Gruppe zusammenzuarbeiten bzw. sich mit ihr zu liieren, aus heutiger Sicht ausfallen würde.

Befragung des Mitarbeiters der Firma „Policen direkt“:

Ankäufe von Versicherungspaketen in der Größenordnung von 100 Mio. Euro stellen kein Problem dar. Derartige Geschäfte hätte man gemacht.

Droht ein Datenchaos?

Nach Informationen aus dem Gerichtssaal ist die im Prozess zu behandelnde Datenmenge so groß, dass sie NICHT MEHR FÜR ALLE BETEILIGTEN uneingeschränkt abrufbar, dass heißt nutzbar ist. Die soll aus einer vertraulichen Mail hervorgehen. Wir recherchieren weiter.

01.09.2017:

Presseveröffentlichung:

kehrtwende-im-infinus-prozess-30 08 2017?

09.07.2017:

Ein Presseartikel zur:

Rolle der BaFin

06.07.2017:

Heute fand der letzte Prozesstag im Strafprozess gegen die ehemaligen Manager der sogenannten Infinus-Gruppe statt. Dieser stand ganz im Zeichen der Aussagen eines Mitarbeiters des Insovenzverwalters Dr. Kübler sowie eines Mitarbeiters der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In Kürze erhalten sie an dieser Stelle einen Bericht über den Verhandlungstag. Der erste Prozesstag nach der Sommerpause ist der 31.07.2017.

23.06.2017:

Bis zum 09.07.2017 ist unser Büro nur eingeschränkt erreichbar.

22.06.2017:

Antwortformular zur Halbjahresinformation 2017:

Rückantwortbogen

15.06.2017:

Aus beigefügtem Presseartikel geht hervor, dass die Kanzlei, welche auch intensiv über den „Deutscher Finanzmarkt Schutz e.V. (DFMS) Gläubiger der Insolvenz der Infinus-Gruppe als Mandanten warb, und ihnen unter Andeutung „großartiger, neuer Erkenntnisse“ empfahl, ein Mandat zu erteilen, unter dem Verdacht, dabei betrogen zu haben, von der Staatsanwaltschaft Gera und dem Landeskriminalamt Thüringen, durchsucht wurde. Es wurden umfangreiche Daten beschlagnahmt.

In unserem Artikel vom 13.07.2016 haben wir auf die große Fragwürdigkeit und die Widersprüche in den versendeten Werbebriefen hingewiesen. Dies scheint sich durch die Untersuchungen der Behörden jetzt zu bestätigen.

Sollten Sie Rechnungen der Kanzlei in Sachen Infinus bekommen haben, zahlen Sie diese nicht. Wir werden weiter informieren.

Ermittlungen gegen Jenaer Anwaltskanzlei

 12.05.2017:

Am 28.04.2017 hat das Oberlandesgericht Dresden den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl von Andreas Kison, er ist einer der beschuldigten Manager im seit über 100 Verhandlungstagen laufenden Strafprozess, vollständig aufgehoben.

04.05.2017:

Nach uns übermittelten Informationen wurden alle Bilanzen der ecoConsort AG durch das Oberlandesgericht Dresden als korrekt beschieden. Wir bemühen uns derzeit um eine Bestätigung der Meldung.

19.02.2017:

aktuelle Liste der Gerichtstermine im Strafprozess:

Termine Strafprozess17

30.01.2017:

Der heutige 84. Verhandlungstag im Strafprozess vorf dem Landgericht in Dresden stand ganz im Zeichen der Befragung von Gläubigern. Auf die immer gleichen Fragen des Gerichtes, wie der Vertrag zusgtande kam, welche Summen angelegt worden seien, ob der jeweilige Berater ordnungsgemäß gearbeitet habe, ob die fälligen Zins- und eventelle frühere Kapitalrückzahlungen ordnungsgemäß gelaufen seien, kamen regelmäßig die gleichen seriösen Antworten. Alle Zahlungen sind pünktlich erfolgt, es gab bis November 2013 keine Probleme. Alle aufgetretenen Befragten waren bis zu diesem Zeitpunkt vollauf zufrieden.

Für die Prozessbeobachter stellt sich immer mehr die Frage, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn die immergleiche Befragung von Anlegern bringen soll.

Laut Aushang im Gericht ist das Jahr 2017 komplett mit Terminen des Prozesses durchgeplant. Letzter Termin in 2017 ist der 22.12. weshalb wir davon ausgehen, dass es auch in diesem Jahr kein Urteil geben wird. Die Beklagten beharren wie bisher auf ihrer Unschuld.

28.11.2016:

Am heutigen Verhandlungstag des Strafprozesses vor dem Dresdner Landgericht erhielten wir mehrere interessante Informationen:

1. Dr. Brune von der Kanzlei White & Case gab für die Insolvenz der Tochtergesellschaft Infinus-IKP  die Möglichkeit einer Insolvenzquote von bis zu 22% an.

2. Dr. Scheffler als Insolvenzverwalter der Prosavus AG stellte für diese eine Möglichkeit in Aussicht, Forderungen nicht nur im Range des Paragraphen 38 und oder im Range des Paragraphen 39 anzumelden, sondern in einem bisher nicht spezifizierten Mittelding zwischen beidem.

3. Dr. Scheffler als Insolvenzverwalter der ecoConsort AG führte aus, dass er sich eine Quote für diesen Unternehmensteil vorstellen könnte.

Alle vorstehenden Informationen versuchen wir so schnell als möglich zu konkretisieren und an dieser Stelle veröffentlichen.

17.11.2016:

In den nächsten 14 Tagen erhalten unsere Mitglieder die Information zum zweiten Halbjahr 2016.

16.11.2016:

Thema VERJÄHRUNG:

Nach beigefügtem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg aus dem Jahre 2007 tritt die Verjährung erst dann ein, wenn Einsicht in die Ermittlungsakten möglich war und Kenntnis über das „wesentliche Ermittlungsergebnis“ vorliegt. Der Strafprozess gegen die Beschuldigten in unserem Fall wird nach jetzigem Kenntnisstand bis weit in das Jahr 2017 weitergeführt werden.

Eine Verjährung zum 31.12.2016 droht N I C H T !

Es ist nicht nötig, übereilt auf vermeintlich LETZTE MÖGLICHKEITEN ZUR SICHERUNG VON ANSPRÜCHEN, wie es durch diverse Anwaltskanzleien oder vermeintliche Verbraucherschutzvereinigungen formuliert und intensiv beworben wird, zu reagieren.

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18.10.2016:

Bericht der Sächsischen Zeitung:

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Mit Rudolf Ott ist nunmehr auch der letzte Beschuldigte Manager aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

06.09.2016:

Bericht der Sächsischen Zeitung:

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01.09.2016:

Soeben wird eine weitere Entlassung vermeldet. Professor Dr. Kewan Kadkhodai wurde heute aus der Untersuchungshaft entlassen. Allein der Firmengründer und Hauptbeschuldigte Jörg Biehl ist noch in Haft. Auch seine Haftbegründung wurde vom Landesverfassungsgericht Sachsen als mangelhaft gerügt und wird derzeit vom zuständigen Oberlandesgericht Dresden neu entschieden.

31.08.2016:

Bewegung im Falle der in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten. Von den insgesamt sechs Angeklagten Managern der Infinus-Gruppe waren im Vergangenen bereits 2 aus der Haft entlassen worden. Ein weiterer, Herr Siegfried Bullin, Rechtsanwalt der Gruppe, wurde soeben auch frei gelassen. Die Entlassung aus der Untersuchungshaft für Herrn Rudolf Ott steht nach unseren Informationen unmittelbar bevor. Somit verbleiben gegenwärtig nur zwei der sechs Beklagten in Untersuchungshaft. Auch hier laufen die Prüfverfahren zur Entlassung.

Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden über die weiteren Entwicklungen.

04.08.2016:

Der heutige Tag im Strafprozess stand im Zeichen weiterer Zeugenvernehmungen. Hierbei kam es zum Aufruf eines Zeugen, welcher etwa 500.000 Euro angelegt hatte und welcher sich zu seinem Verlust und wie es ihm damit ginge äußern sollte. Dieser war erstaunt über die Frage und antwortete, er habe die Anlagesumme sowie die zugesagten Zinsen pünktlich ausgezahlt bekommen, allerdings noch vor dem Einschreiten der Staatsanwaltschaft. Aufgrund dieser Äußerung wurde nun erst einmal angeordnet, die Zeugenliste zu überarbeiten.

02.08.2016:

Ein Beitrag des MDR bezüglich der andauernden Untersuchungshaft von 4 der 6 Beklagten im Infinus-Strafprozess.

16.07.2016:

Im Strafprozess gegen die ehemaligen Vorstände und Manager der Infinus-Gruppe hat der sächsische Verfassungsgerichtshof eine Gerichtsentscheidung über die Untersuchungshaft eines Angeklagten aufgehoben. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die vorgelegte Begründung über die fortgesetzte Dauer der Untersuchungshaft mangelhaft ist. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun erneut darüber entscheiden, ob der Angeklagte Jörg Biehl weiterhin in Haft bleiben muss, darüber muss das Oberlandesgericht Dresden jetzt neu entscheiden. Seit November 2013 sitzt dieser in Untersuchungshaft.

Kritisiert wurde durch den Verfassungsgerichtshof insbesondere die oberflächliche Argumentation des Oberlandesgerichts. Da der Angeklagte bereits seit über zweieinhalb Jahren in Haft sitze, hätte sich das Oberlandesgericht intensiver mit der tatsächlichen Gefahr einer Flucht des Angeklagten beschäftigen müssen. Das gebietet das Grundrecht auf Freiheit in der Landesverfassung. Je länger die Untersuchungshaft eines Angeklagten andauere, desto intensiver müssen die Haftgründe geprüft werden.

Ulf Israel, Jörg Biehls Strafverteidiger, begrüßte den Beschluss der Verfassungsrichter in Leipzig. Das Oberlandesgericht habe sich niemals korrekt mit den Haftbeschwerden seines Mandanten auseinandergesetzt, warf er diesem vor, das Gericht sei „ein Totalausfall der Rechtspflege“.

13.07.2016:

Weitergehende Informationen zum aktuellen Werbeschreiben des „Deutscher Finanzmarktschutz Verein“ (es handelt sich hierbei nicht um einen eingetragenen Verein):

Aktuell erhalten Gläubiger der Infinus-Gruppe Post vom “ Deutscher Finanzmarktschutz Verein“ aus Naumburg. In diesem Schreiben wird aus unserer Sicht wieder einmal ganz klar mit den Gefühlen, Hoffnungen und Ängsten von uns Gläubigern Schindluder getrieben.

Ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit innerhalb der Interessengemeinschaft ist das aufmerksame Verfolgen des Strafprozesses gegen die Beschuldigten ehemaligen Vorstände der Infinus-Gruppe. Hierzu besuchen wir regelmäßig die Gerichtsverhandlungen vor dem Landgericht in Dresden. Die durch den Hauptbeschuldigten Jörg Biehl in seiner Aussage vor Gericht vorgetragenen Informationen sind uns daher bekannt.

In dem Werbeschreiben heißt es weiter, dass nach Mitteilung von sogenannten Vertrauensanwälten des Vereins besteht, Zitat: „… die Verantwortlichen des Finanzskandals äußerst Erfolg versprechend auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen…“. Hierzu wird die Möglichkeit des sogenannten Adhäsionsverfahrens angeführt, unter anderem mit der Begründung auf diese Art zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Weise keine eigene zivilrechtliche Klage führen zu müssen.

Uns ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens in einer Pressemitteilung hingewiesen hat. Es ist uns weiterhin bekannt, dass bereits durch andere Rechtsanwaltskanzleien vor Monaten derartige Adhäsionsanträge gestellt wurden. Über deren Zulassung zum Verfahren wurde bisher durch das Gericht nicht entschieden. Aus uns vorliegenden seriösen Informationen geht hervor, dass das Gericht derzeit beabsichtigt die gestellten sowie zukünftige  Adhäsionsanträge nicht zuzulassen, da befürchtet wird, dass durch eine sehr große Anzahl von derartigen Adhäsionsanträgen, welche in der Hauptverhandlung behandelt werden müssten, sich diese unverhältnismäßig lange verzögert.

Insofern sehen wir auf Grund der uns vorliegenden Informationen derzeit keine realistische Chance, auf die im Werbeschreiben als NEU dargestellter Art und Weise zusätzlich Schadenersatz zu erlangen. Vielmehr besteht die Gefahr, durch Zahlen weiterer Rechtsanwaltsgebühren, die bereits mit Stellung des Antrages anfallen, den schon erlittenen Verlust noch weiter zu vergrößern.

Die in dem Schreiben hochstilisierte „überraschende Wende“ kann in keinster Weise nachvollzogen werden, auch in den umfangreichen Ausführungen von Herrn Biel und den anderen Beschuldigten gab es keine für uns durchgreifend neuen Erkenntnisse in der Sache.

Eine letzte Bemerkung: selbst wenn es in einem theoretischen Adhäsionsverfahrens zu einer Verurteilung der Beschuldigten zu Zahlung von Schadenersatz käme erschließt sich uns nicht, woher das Geld für die dann zu zahlenden Entschädigungsleistungen kommen sollte, da bereits etliche Anleger dingliche Arreste gegen die Beschuldigten erwirkt haben und diese, im Falle einer Bestätigung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorher befriedigt werden würden. Von sämtlichen Beschuldigten wurde das Vermögen zugunsten der Masse beschlagnahmt. Der ehemalige Unternehmenschef Jörg Biehl hat bereits vor geraumer Zeit Privatinsolvenz angemeldet.

21.06.2016:

Der Versand der Informationspost für das erste Halbjahr 2016 ist abgeschlossen. Nachstehend finden Sie den allgemeinen Teil vor.

Halbjahresinformation 2016.

30.05.2016:

Heute fand der mittlerweile 40. Prozesstag im Landgericht Dresden statt. In einer ausführlichen, mehr als 2 Stunden dauernden Erklärung, gab Herr Ott als einer der ehemaligen Vorstände, seine Aussage zur Sache dem Gericht und uns anderen Anwesenden zur Kenntnis. Er führte aus, dass er keine Schuld für jetzige Situation in seiner damaligen Tätigkeit sieht und dass die jetzt enstandene desaströse Situation für die Anleger erst durch das Eingreifen der Staatsanwaltschaft in den normal laufenden Geschäftsbetrieb der Infinus-Gruppe entstanden ist. Alle Entscheidungen wurden von Herrn Biehl als persönlich haftendem Gesellschafter getroffen und waren durch die regelmäßigen Kontrollen der Bundesbank sowie des Bundesaufsichtsamtes für in Ordnung befunden worden. Ganz zu Ende konnte Herr Ott seine Erklärung nicht verlesen. Der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats gab einem weiteren Gutachten der Firma Deloitte den Vortragsvorrang. In diesem wurden diverse fondsgebundene Kapitalversicherungen der Infinus-Gruppe untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse überraschten zumindest die übergroße Zahl der im Gerichtssaal Anwesenden nicht. Wie in jeder gleichgearteten Versicherung gab es Zeiträume mit Verlusten aber auch Zeiträume mit Gewinnen. Nach unserer Einschätzung trägt auch dieses Gutachten in keinster Weise zur Wahrheitsfindung in Bezug auf die Straftatvorwürfe gegen die Beschuldigten bei.

25.04.2016:

Nach fast zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft ist am heutigen Tag der Haftbefehl gegen einen weiteren der 6 beschuldigten ehemaligen Manager des Infinus-Konzerns unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Das Gericht sah aufgrund der zu erwartenden Strafe einen geringen Anreiz für eine eventuelle Flucht. Er wurde noch am gleichen Tag aus der Haft entlassen.  Nächster Verhandlungstag ist der 2.Mai 2016.

21.04.2016:

Der heutige Verhandlungstag stand ganz im Zeichen der Befragung des ehemaligen Unternehmenschefs und jetzigem Hauptbeschuldigten Jörg Biehl.

18.04.2016:

Neues vom Strafprozess gegen die beschuldigten Infinus-Verantwortlichen:

Nachdem der Prozess in den letzten 7 Wochen ohne berichtenswerte Ereignisse seine Fortsetzung fand, gab es am heutigen Tag wieder eine berichtenswerte Entwicklung. Erstmals hat sich der Hauptbeschuldigte Jörg Biehl nach mittlerweile 35 Verhandlungstagen zu den erhobenen Vorwürfen geäußert. Dabei bestreitet er, mit Vorsatz betrügerisch gehandelt zu haben. Allerdings räumt er auch ein, Fehler gemacht zu haben.

22.02.2016:

Nach der Winterferienpause sollte heute der Prozess fortgesetzt werden. Aufgrund der Erkrankung eines Gutachters ist der Termin jedoch abgesagt worden. Wir berichten bei Fortgang des Verfahrens.

03.02.2016:

Mit Verspätung wurde am heutigen Tag der Prozess fortgesetzt. Die 3 Befangenheitsanträge wurden abgewiesen. Die Begründung dazu erfolgt schriftlich.

01.02.2016:

Der für heute angesetzte Prozesstag wurde abgesagt. Die Weiterführung ist am 03.02.2016 geplant.

25.01.2016:

Der nunmehr 18. Prozesstag begann mit etwa 4 Stunden Verspätung. In einer Erklärung der Kammer, vorgetragen vom Vorsitzenden Richters Hans Schlüter-Staats, begründete er selbst die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen seine Person. Die Kammer sieht nicht genügend Hinweise für „ein berechtigtes Misstrauen in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden Richters“. Schlüter-Staats schloss seinen Vortrag mit der höchst unpassenden Bemerkung: „Damit bin ich genötigt, die Verhandlung weiter zu führen.“

21.01.2016:

Soeben wurde im Prozess gegen die Angeklagten Manager der Infinus-Gruppe durch den Verteidiger von Jörg Biehl, Rechtsanwalt Ulf Israel, ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats ein Befangenheitsantrag gestellt. Sämtliche Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Hintergrund soll ein erneutes Gutachtenproblem sein. In Kürze informieren wir über die Details.  

23.12.2015:

Zum Abschluss der diesjährigen Verhandlungstage vor der 5. großen Strafkammer waren am 21. und 22.12.2015 Vertreter der Versicherungswirtschaft als Zeugen geladen. In den einzelnen Vernehmungen bestätigten alle Zeugen übereinstimmend, dass einige Verträge der sogenannten Infinus-Gruppe zwar aufgrund der Höhe der einzelnen Beiträge außergewöhnlich waren, dass aber keinerlei Unregelmäßigkeiten aus rechtlicher Sicht zu bemängeln waren. Außerdem wurden immer alle Beiträge zu den Versicherungsverträgen pünktlich bezahlt. Die Versicherungsgesellschaften hatten sich umfangreiche Sicherheiten abtreten lassen, welche seitens Infinus auch bereitwillig gestellt wurden. So ergab sich für die Versicherer keinerlei Risiko. Auch intensives Nachfragen seitens der Richter und der Staatsanwaltschaft brachte keine weiteren Erkenntnisse.
Nachstehend veröffentlichen wir ein am 22.12.2015 geführtes Interview mit dem Strafverteidiger des Firmengründers Jörg Biehl.

Vieles von dem, was in dem Beitrag vom Reporter des MDR sowie vom Vertreter der Staatsanwaltschaft gesagt wird, ist schlichtweg unrichtig. Wir haben sofort beim Insolvenzverwalter der Prosavus AG bezüglich des Urteils über das Standhalten der Bilanz nachgefragt, bisher aber keinerlei Antwort bekommen. Um so wichtiger ist es, dass wir als Interessengemeinschaft auch in 2016 nicht nachlassen, die volle Wahrheit ans Tageslicht zu befördern. Dass unsere Arbeit als äußerst wichtig angesehen wird, zeigt die Androhung des Leiters der Justizsicherheitsabteilung, uns die Ausübung unserer journalistischen Tätigkeit ab 2016 durch die Änderung der Hausordnung im Gericht zu erschweren.

Schließen möchten wir für das Jahr 2015 mit der Erkenntnis: „Nicht alles was richtig ist, entspricht dem Gesetz, aber auch nicht alles was dem Gesetz entspricht, ist richtig.“ – und dem Versprechen, auch im kommenden Jahr 2016 in unserem Bemühen für die Wahrheitsfindung und die Vertretung Ihrer und unser aller Interessen nicht nachzulassen.

16.12.2015:

Nachstehend ein Interview des Strafverteidigers von Firmengründer Jörg Biehl, Rechtsanwalt Ulf Israel, welches vor Prozessbeginn mit dem MDR geführt wurde.

InterviewVerteidigerBiehl

10.12.2015:

Der heutige Prozesstag sollte eigentlich ganz im Zeichen der Aussagen von 3 Mitarbeitern von Lebensversicherungsgesellschaften stehen. Doch dazu kam es nicht. Aufgrund der Erkrankung des Angeklagten Kison entschied sich das Gericht nach mehrstündigen Beratungen,  den Prozess für eine Woche zu unterbrechen Die Fortsetzung beginnt am 17.12.2015

30.11.2015:

Die neuesten Informationen vom 4. Prozesstag, welchen wir vor Ort in Dresden verfolgen.

Derzeit sagt der ehemalige Vorstand Jens Pardeike aus. Einzig bisher wirklich neuer Punkt seiner Ausführungen ist die Aussage, dass bereits im Jahr 2008 durch den Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Hußendörfer ein zu hoher Eigengeschäftsanteil von etwa 30% kritisiert wurde. Weitere Neuigkeiten kamen bisher nicht zu Tage. Die Summe der Fakten und Beweise die bisher vorgetragen wurden, was die Anklage an sich und die sich daraus ableitbaren Vorwürfe gegen die Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft angeht, kann aus unserer Sicht weiterhin als sehr dürftig bezeichnet werden.

29.11.2015:

Seit einigen Tagen erhalten Mitglieder der Interessengemeinschaft und andere Gläubiger der insolventen Unternehmen Post vom „DVS – Deutscher Verbraucherschutzring e.V. – DVS-Arbeitsgemeinschaft Infinus“ aus Erfurt.

Wir stellen hiermit klar, dass es sich hierbei nicht um einen mit uns in irgendeiner Weise verbundenen Verein handelt. Vielmehr handelt es sich um einen Verein, welcher von der Anwaltskanzlei PWB in Jena „gesponsort“ wird. Wir distanzieren uns ausdrücklich sowohl von dem Verein als auch vom Inhalt des Schreibens.

Zum Inhalt des Schreibens einige Anmerkungen:

Schon in der Formulierung der Anklage im Schreiben ist dieses nicht mehr auf dem aktuellen Stand, da das Gericht diese Formulierung verändert hat und dieses keine Erwähnung findet. Es wird von einer 757 Seiten dicken Anklageschrift geschrieben, allerdings ohne zu erwähnen, dass von dieser Seitenzahl nur 13 Seiten die tatsächliche Anklage umfassen. Auf den restlichen Seiten finden sich ein Verzeichnis der Gläubiger (518 Seiten) bzw. Anlagen der Klage.

Die im dritten Absatz beschriebene Möglichkeit der Inanspruchnahme aus deliktischem Ansatz kann erst nach Abschluss des Verfahrens und einem entschprechend tatsächlichen Schuldspruch erfolgen. Dieser Zeitpunkt liegt nach unseren Erkenntnissen noch weit in der Zukunft, die Termine des Gerichtsverfahrens reichen bis weit in das Jahr 2016. Der Insolvenzverwalter der Privatinsolvenz Jörg Biehl (Firmengründer und persönlich haftender Gesellschafter) hat alle Forderungen aus deliktischem Grund mit Hinweis auf einen derzeit fehlenden Schuldspruch abgelehnt. Selbst wenn es zu einer Verurteilung käme, wird der zu erwartende Geldfluss aus den Vermögen der Angeklagten deutlich unter 1% der Forderungen der Gläubiger liegen. Dies macht also ein Vorgehen, insbesondere mit Anwalt (Anwälte kosten Geld), aus unserer Sicht sinnlos.

Weiterhin wird in dem Schreiben auf die Inanspruchnahme der Vermittler auf Schadenersatz als Möglichkeit hingewiesen. Das aufgezeigte Beispiel des Erfolges einer geschädigten Anlegerin, gegen ihren Vermittler einen akzeptablen Schadenersatz erzielt zu haben, weckt aus unserer Sicht völlig falsche Hoffnungen.

Das tatsächliche Ergebnis des Vergleiches lautet unserer Kenntnis nach, dass die Anlegerin zu 80% unterlag. Dies bedeutet, von dem 20%-Ergebnis der Zahlung vom Vermittler dürften nach Zahlung der Kosten für die Rechtsanwälte und das Gericht unterm Strich nicht viel übrig geblieben sein.

Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, welche nicht übertragbar ist. Viele weitere Verfahren mit gleichem Hintergrund führten zu gar keinem Ergebnis, nur zu Kosten für die eh schon gebeutelten Anleger, welche nun auch noch zusätzliche Rechtsanwaltskosten zu tragen hatten.

Das Thema „Forderungsanmeldung“ nochmals als „wichtig“ von den Anwälten prüfen zu lassen, halten wir für reine Geldverschwendung. Die Anmeldungen erfolgten bereits, durch die Insolvenzverwalter vorbereitet und jedem Gläubiger übersendet, im Jahr 2014 bzw. Anfang 2015, teilweise auch durch die bestellten gemeinsamen Vertreter. Nachträgliche Anmeldungen von „vergessenen“ Forderungen sind natürlich möglich, aber kostenpflichtig und bei Anmeldung über einen Anwalt auch dort mit Kosten verbunden (normalerweise eine Gebühr von 0,5 der Tabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)).

Insgesamt halten wir das Schreiben für eine, zwar wahrscheinlich erlaubte, Mandatswerbeaktion, welche aber wieder einmal mit den Hoffnungen und Gefühlen von uns eh schon „gebeutelten“ Anleger spielt und damit auf jeden Fall aus moralisch-ethischer Sicht fraglich ist. Auf jeden Fall werden wir prüfen, woher der Verein die umfangreichen Anlegeradressen bekommen hat. Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten des Freistaates Thüringen?

26.11.2015:

Am 3. Prozesstag sollte vor etwa 30 Zuschauern die Aussage des Ex-Managers Jens Pardeike, welcher nach dreimonatiger Untersuchungshaft aufgrund einer vermeintlich umfangreichen Aussage wieder freigelassen wurde, stehen. Vor seiner Aussage bat er jedoch um ein Verständigungsgespräch, um in etwa sein Strafmaß aufgrund der Aussage zu erfahren. Dies lehnte die Kammer nach langer Beratung ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aufgrund des vermuteten Bandencharakters eine isolierte Betrachtung einer Person nicht möglich ist. Aus diesem Grunde wurde durch die Verteidigung des bis dato Aussagewilligen eine sofortige Aussage als unmöglich erachtet und für die Überarbeitung das Wochenende als Zeitrahmen beantragt. Dem stimmte das Gericht zu. Die Verhandlung wird am 30.11.2015 fortgesetzt, der Termin 27.11.2015 fällt aus. Alle weiteren Beschuldigten möchten sich wie bisher nicht zur Sache äußern.

23.11.2015:

Aktuell befinden wir uns vor Ort beim 2.Prozesstag, welcher mit 15 Minuten Verspätung um 15.15 Uhr im Landgericht Dresden begann. Die durch die Verteidiger am vergangenen Montag eingebrachten Anträge auf Vertagung bzw. Aussetzung des Verfahrens, unter anderem aufgrund ungenügend zur Verfügung gestellter Beweismittel und nicht ausreichender Zeit für die Akteneinsicht, wurden durch das Gericht abgelehnt. Derzeit wird über einen weiteren Aussetzungsantrag beraten und entschieden.

Wir berichten weiter nach Ende der heutigen Verhandlung.

Nach Weiterführung der Verhandlung um 17.30 Uhr wurde auch der heute vorgetragene Antrag durch den vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem mit Wiederholungen einzelner bereits entschiedener Punkte sowie mit der Feststellung, dass bestimmte monierte beziehungsweise durch die Verteidigung geforderte Diensterklärungen (hierbei geht es um die Prüfung von eventuellen persönlichen Verbindungen innerhalb der Verwandtschaft der Richter und Schöffen zu betroffenen Anlegern) nicht abgegeben werden müssen.

Aufgrund der heutigen Äußerungen gehen wir mittlerweile von einer Prozessdauer von mindestens einem Jahr aus. Allein die Zeugenvernehmungen sind jetzt schon bis Ende April 2016 terminiert.

Am 26.11.2015 wird der Prozess fortgesetzt.

18.11.2015:

Zu Beginn des Prozesses gegen die Ex-Manager und Vorstände wurde durch die Verteidigung folgende Presseerklärung verteilt:

Gem. Presseerklärung der Verteidigung 16.11.2015

17.11.2015:

Am 16.11.2015 begann pünktlich um 9.30 Uhr im Landgericht Dresden der lang erwartete Prozess gegen die 6 beschuldigten Ex-Manager der Unternehmen um die sogenannte „Muttergesellschaft“ Future Business KGaA. 5 von ihnen sitzen seit nunmehr über zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Der Vorwurf lautet: gewerbsmäßiger Bandenbetrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug. Das Verfahren beschränkt sich auf den Zeitraum 2011 – 2013 und die in diesem Zeitraum getätigten Wertpapiergeschäfte mit einem Gesamtvolumen von ca. 312 Mio. Euro. Hieraus soll in knapp 22.000 Fällen Anlegern ein Mindestschaden von ca. 156 Mio. Euro entstanden sein. Die Klage umfasst 531 Seiten, davon sind 518 Seiten eine Aufstellung der vermittelten Wertpapiere.

Neben etwa 20 Pressevertretern hatten sich ungefähr 30 weitere Besucher eingefunden.

Die Verteidigung der Angeklagten erfolgt durch insgesamt 11 Rechtsanwälte, 3 Staatsanwälte agieren auf Klägerseite. Das Gericht besteht aus insgesamt 6 Personen (Richtern und Schöffen). Der Prozess wird vor der 5. Strafkammer geführt.

Bevor überhaupt die Anklage verlesen werden konnte, wurde durch den Verteidiger des Herrn Jörg Biehl, Rechtsanwalt Ulf Israel, eine 50 Seiten (plus 150 Seiten Anlagen) umfassende Rüge betreffs der Kammerzusammensetzung vorgetragen. Hierin wird vermutet, dass die Kammer durch diverse Um- und Neubesetzungen im Laufe des Jahres 2015 in eine optimale Konstellation zum Bewältigen des anstehenden Prozesses gebracht werden sollte. Dazu wurde der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes in diesem Jahr mehr als 10 Mal verändert. Gleichzeitig wurde durch ihn und einen weiteren Anwalt die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Nach zwei Unterbrechungen der Verhandlung und nach Ablehnung der Anträge durch den vorsitzenden Richter Schlüter-Staats wurde die Anklage verlesen. Durch den vorsitzenden Richter wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Vorfeld des Prozesses keine Absprachen mit der Verteidigung gab.

Mit weiteren Rügen über die Zusammensetzung der Strafkammer durch die Verteidigung und der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, die diese Vorgehensweise für unproblematisch hält, sowie der Erwiderung durch die Verteidigung ging der Prozess weiter – mit einer neuerlichen Unterbrechung. Nach dieser wurden die Rügen durch das Gericht allesamt zurückgewiesen.

Es folgten zwei weitere Anträge auf Unterbrechung bzw. Aussetzung der Verhandlung sowie in diesem Zusammenhang auch die Außervollzusetzung der Untersuchungshaft für die Angeklagten. Dies wird unter anderem begründet mit der Nichtzugänglichkeit umfangreichen Beweismaterials für die Verteidiger sowie die bisher nicht abgeschlossene Ermittlungstätigkeit der Ermittlungsbehörden. Über diese Anträge wird das Gericht bis zum nächsten Verhandlungstag, dem 23.11.2015, entscheiden.

Fazit: Nach über 10 Stunden Verhandlungsdauer am ersten Tag können wir davon ausgehen, dass das Verfahren sich bis weit in das Jahr 2016 hinein erstrecken wird. Die Frage, wer Schuld an dem gigantischen Finanzcrash und damit auch an unser aller Verlusten trägt, wird nicht schnell zu beantworten sein und bedarf großer Mühen für eine umfassende Aufklärung. Die durch die Staatsanwaltschaft vorgelegte Klage bietet bisher, auch aus der Sicht vieler Anwälte, zu wenig Konkretes für eine direkte Schuldzuweisung.

Wir werden natürlich weiter ausführlich über den Prozessverlauf berichten.

13.11.2015 :

Am kommenden Montag beginnt nach über 2 Jahren Wartezeit endlich der Prozess gegen die beschuldigten Vorstände und Manager der Infinus-Gruppe. Wir sind selbstverständlich vor Ort in Dresden und halten sie über das Geschehen auf dem Laufenden.

16.10.2015

Vor dem Oberlandesgericht Köln wurde durch einen Anleger offenbar ein Vergleich gegen einen vertraglich gebundenen Vermittler der ehemaligen Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut erzielt. Aus den uns bisher vorliegenden Informationen konnten wir entnehmen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um ein Urteil oder eine abschließende Rechtsmeinung eines Gerichtes handelt, sondern um einen nicht verallgemeinerungsfähigen Einzelfall. Der Vermittler soll sich nicht an die Beratungsvorgaben gehalten haben. Die Vergleichsquote soll in einem sehr geringen Verhältnis zur geforderten Summe stehen.

12.10.2015:

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2015 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Gegen fünf Angeklagte wurde der weitere Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Für den Mitangeklagten Jens P. bleibt die Untersuchungshaft außer Vollzug.

Den Inhalt der  Anklage hat die Staatsanwaltschaft Dresden mit Presseerklärung vom 8. Juli 2015 dargestellt. Nach dem Eröffungsbeschluss wertet die Kammer die Taten als bandenmäßigen Betrug. Der Mitangeklagte Andreas K. ist nach derzeitiger Bewertung der Kammer nur der Beihilfe, nicht aber der Mittäterschaft hinreichend verdächtig.

Die Hauptverhandlung soll am Montag, den 16.11.2015 um, 9:30 Uhr beginnen. Der Sitzungssaal steht noch nicht fest.

Fortsetzungstermine sind derzeit bestimmt auf  23., 26., 27. und 30. November sowie 2., 7., 10., 11., 14., 17., 21. und 22. Dezember 2015, jeweils 9:30 Uhr.

Az.: Landgericht Dresden 5 KLs 100 Js 7387/12

06.10.2015:

Wie schon vor Wochen hier angekündigt soll der Prozess gegen den Gründer sowie fünf weitere Manager der Infinus-Gruppe am 16. November in Dresden beginnen. Für die Hauptverhandlung sind zunächst insgesamt 13 Verhandlungstage bis Ende des Jahres terminiert. Fünf Männer sind wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug angeklagt, ein weiterer wegen Beihilfe.

Selbstverständlich werden wir den Prozess intensiv verfolgen und darüber berichten.

05.10.2015:

Uns erreichen immer wieder Anfragen und Aufforderungen von Mitglieder, teilweise sogar von Rechtsanwälten, welche im Zusammenhang mit der Bestätigung der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle stehen.

Grundsätzlich werden Gläubiger nur informiert, wenn Ihre angemeldeten Forderungen bestritten wurden. Eine Bestätigungspflicht über eine erfolgreiche Anmeldung einer Forderung gibt es nicht.

An dieser Stelle ein Auszug aus der Insolvenzordnung:

§ 179 InsO  5.Teil – 1.Abschnitt

Streitige Forderungen

(1) Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es dem Gläubiger überlassen, die Feststellung gegen den Bestreitenden zu betreiben.

(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Bestreitenden, den Widerspruch zu verfolgen.

(3) Das Insolvenzgericht erteilt dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle. Im Falle des Absatzes 2 erhält auch der Bestreitende einen solchen Auszug. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt; hierauf sollen die Gläubiger vor dem Prüfungstermin hingewiesen werden.

23.09.2015

Die Frist zur Teilnahme an den Verfahren innerhalb der Interessengemeinschaft gegen die Bisnode AG endet mit Posteingang 30.09.2015.

30.07.2015

Die Informationspost des ersten Halbjahres 2015 stellen wir an dieser Stelle zur Verfügung

Info erstes Halbjahr

22.06.2015

Wir haben heute für Sie als Prozessbeobachter die erste mündliche Verhandlung in einer Schadenersatzklage eines geschädigten Anlegers gegen fünf Vorstände der IKP vor dem Landgericht Leipzig verfolgt. Der vorsitzende Richter ging umfassend auf die Erfolgsaussichten der Klage ein. Zu einer Zeugenvernehmung kam es zu einen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Kläger- und Beklagtenseite nicht und weil sich die Zeugen Biehl und Pardeike auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Der Zeuge Stübner, der Steuerberater durfte nicht aussagen, weil ihn der Insolvenzverwalter Dr. Kübler nicht von der Schweigepflicht entbunden hat.

Zu den Erfolgsaussichten führte der vorsitzende Richter aus, dass  allenfalls die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung für einen Schadenersatzanspruch in Betracht kommt. Bei den anderen Grundlagen für eine Schadenersatzhaftung, so z.B. Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug sah das Gericht keine hinreichenden Erfolgsaussichten, insbesondere weil die Beklagten nicht die Prospektverantwortlichen seien.

Die genaue Analyse und  die Folgen für ihr weiteres Vorgehen erhalten Sie in Kürze.

25.09.2014:

Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

18.09.2014:

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 554 IN 204/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jörg Biehl, geb. 18.09.1961, Hammerweg 30, 01127 Dresden ergeht am 12.09.2014 nachfolgende Entscheidung:

Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

Oliver Scheuffler
c/o Scharl & Scheuffler Rechtsanwälte
Bautzner Straße 131
01099 Dresden

Susann Hofmann
Leubener Straße 15
01279 Dresden

Christian H. Gloeckner
c/o G&P Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prinzregentenufer 3
90489 Nürnberg

Jochen B. Traut
Simrockallee 2
53173 Bonn

Vester Dienstleistungsgruppe GmbH
Bertold-Brecht-Allee 24
01309 Dresden

554 IN 204/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.09.2014

01.07.2014:

Sehr wichtig für Gläubiger der Prosavus AG!

Die IG Infinus benötigt neue Vollmachten für die Ende August stattfindenden Gläubigerversammlungen.

Für die am 28./29. August 2014 stattfindenden Gläubigerversammlungen werden neue Vollmachten benötigt um im Gläubigerinteresse ein bestmögliches Abstimmungsergebnis zu bekommen. Die bisher erteilten Vollmachten haben keine Gültigkeit mehr.

Bitte senden Sie die Vollmacht im Original an IG Infinus, Axel Nagel, Hohenkircher Str. 2a, 99887 Herrenhof.

Vollmacht und Rückmeldung PROSAVUS Gläubigerversammlungen

Diese Abstimmung ist extrem wichtig für alle Gläubiger um auch als Genussrechtsinhaber an der Verteilung des vorhandenen Vermögens gleichberechtigt beteiligt zu werden. Jede Stimme zählt! Bitte schicken Sie uns Ihre Vollmacht!

Die Übersendung der Vollmacht ist auch über den 15. August 2014 möglich. Bis zum 26. August 2014 können wir Vollmachten annehmen.

 

frühere Informationen:

20.05.2014:

Future Business KGaA:

Widerruf Vollmacht Rechtsanwalt Gloeckner

17.05.2014:

ecoConsort AG:

SEHR WICHTIG!!!

Am Freitag, den 16.05.2014 erreichte uns von mehreren Seiten die Information, dass vermutlich alle Inhaber von Orderschuldverschreibungen der Firma ecoConsort AG einen Brief der Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner erhalten haben. Dieser bezieht sich auf die Gläubigerversammlung am 22.05.2014 in Dresden.

 In diesem Brief stellt sich die Kanzlei als Bewerber um die Funktion des gemeinsamen Vertreters vor, bietet gleichzeitig die kostenlose Vertretung bei der Gläubigerversammlung an und bittet um Vollmacht.

Im Interesse Ihres noch vorhandenen Anlagegeldes sollten Sie diese Vollmacht NICHT !!! unterschreiben.

Bei der am 22.05.2014 stattfindenden Gläubigerversammlung ist NICHT geplant, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Auch der durch den Insolvenzverwalter vorgeschlagene Rechtsanwalt Knüfer hat unserer Kenntnis nach nicht die Absicht, diese Funktion auszuüben. Sie ist nicht nötig und würde vom vorhandenen Insolvenzvermögen bezahlt. Hierdurch würde sich Ihr Auszahlungsbetrag deutlich reduzieren.

Bei der am 13.05.2014 in Dresden stattgefundenen Gläubigerversammlung der Future Business KGaA ist es der IG-Infinus in Zusammenarbeit mit vielen namhaften Anwaltskanzleien gelungen, die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zu verhindern. Dieser hätte die Anleger zwischen 6 und 10 Milionen EUR gekostet, Geld welches von der Auszahlungssumme an die Anleger abgezogen worden wäre.

Der Insolvenzverwalter der ecoConsort AG, Herr Rechtsanwalt Scheffler, hat Ihnen in seinem Anschreiben zu dieser Wahl eine Vollmacht übermittelt. Sollten Sie nicht persönlich an der Versammlung am 22.05.2014 in Dresden teilnehmen, bitten wir Sie als Ihren Vertreter unseren Vereinsvorstand Herrn Axel Nagel, Hohenkircher Str. 2a, 99887 Herrenhof zu benennen.

Haben Sie Herrn Rechtsanwalt Knüfer bevollmächtigt, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Sollten Sie die Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner bereits beauftragt haben und dies rückgängig machen wollen um Ihren Auszahlungsbetrag in voller Höhe zu erhalten, bitten wir Sie die erteilte Vollmacht zu widerrufen. Hierzu reicht beigefügtes Formular an den Insolvenzverwalter. In diesem können Sie auch gleich Herrn Nagel als neuen Bevollmächtigten beauftragen. Die Bevollmächtigung ist selbstverständlich kostenlos.

Widerruf ecoConsort

Bitte senden Sie dieses Blatt schnellstmöglich per Brief, Telefax oder Mail an die auf dem Formular angegebenen Stellen oder an uns per Mail oder Post.

IHRE STIMME ZÄHLT! JEDE STIMME ZÄHLT!

Future Business KGaA:

Zusammenfassung der Gläubigerversammlung vom 13.05.2014:

Durch die intensive Zusammenarbeit unserer Interessengemeinschaft und vielen engagierten Anwälten, von denen hier stellvertretend die Kanzleien Baum, Reiter & Collegen, KAP-Rechtsanwälte, Knüfer-Rechtsanwaälte und Mattil und Kollegen genannt sein sollen, ist es vorerst durch die Stellung eines Befangenheitsantrages gelungen, die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zu verhindern.

13.05.2014:

Future Business KGaA:

Am heutigen Tag fand in Dresden die erste Gläubigerversammlung der Future Business KGaA statt. Das einzige Ziel der Veranstaltung war die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters für die Orderschuldverschreibungen. Wir als Interessengemeinschaft haben uns aktiv für gegen die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters ausgesprochen und engagiert. Dieses Ziel wurde für den heutigen Tag vollständig erreicht. Die Wahl scheiterte.

In Kürze werden wir ausführlich berichten.

08.05.2014:

Die Handlungsempfehlungen für die laufenden Insolvenzverfahren vom 05.05.2014 wurden an dortiger Stelle aktualisiert. Wir bitten um dringende Beachtung.

06.05.2014:

Laut Aussage des und in Absprache mit dem Insolvenzverwalter der valueConsort AG, der ecoConsort AG und der Prosavus AG, Herrn Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler, ist die Benennung des Vereinsvorsitzenden Axel Nagel als Person für die Vertretung in den Gläubigerversammlungen möglich.

05.05.2014:

konkrete Handlungsempfehlungen für die laufenden Insolvenzverfahren:

Grundsätzlich können alle Forderungen ohne Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes zur Insolvenztabelle angemeldet werden.   Entsprechende Formulare wurden den Gläubigern, ausser denen der Future Business KGaA, bereits durch den Insolvenzverwalter zugesandt. Bei der Future Business KGaA sollten Forderungen aufgrund der noch ausstehenden Gläubigerversammlung erst nach dem 13.05.2014 angemeldet werden, hierzu erhalten die Betroffenen vom Insolvenzverwalter nach dessen Aussage noch eine gesonderte Information. Bei Inhabern von Nachrangdarlehen und Genussrechten ergeben sich Besonderheiten, auf welche wir im letzten Absatz der Handlungsempfehlung gesondert eingehen.

Forderungen können auch noch nach dem durch die Insolvenzverwalter gesetzten Termin angemeldet werden, und zwar solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und keine Fristverjährung eingetreten ist (auf diese Fristen werden wir zum Zeitpunkt hinweisen). Hierbei wird lediglich eine gesonderte Prüfgebühr in Höhe von 20 EUR fällig.

Sollten sie eine Rechtsschutzversicherung haben, welche den Bereich Kapitalanlagerecht beinhaltet, empfehlen wir ihnen umgehend zur Fristwahrung, nach Leistungszusage durch den Versicherer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Vertretung ihrer Interessen zu beauftragen.

Einige Rechtsanwaltskanzleien prüfen derzeit, ob weitere Firmen eine Mitverantwortung an der gegenwärtigen Situation tragen, zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ratingagenturen, Versicherungsgesellschaften usw.. Sollte sich dies als Tatsache herausstellen, können diese Firmen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. In solchen Fällen würden die durch diese Anwaltskanzleien vertretenen Anleger mit zusätzlichen Entschädigungen rechnen können. Hierfür ist die Beauftragung einer wie vorstehend arbeitenden Fachkanzlei durch sie notwendig.

Sollten Sie Forderungen als Gläubiger von Genussrechten oder Nachrangdarlehen haben, handelt es sich hierbei nach aktuellem Stand um sogenannte nachrangige Forderungen gemäß §39 InsO. Wenn sie diese selbst zur Insolvenztabelle anmelden, werden diese Forderungen erst dann durch den Insolvenzverwalter bedient, wenn sämtliche erstrangigen Forderungen (Forderungen gemäß §38 InsO) zu 100% beglichen wurden. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand reicht die bisher sichergestellte Masse dazu nicht aus. Um trotzdem an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden zu können, empfiehlt es sich unbedingt, einen geeigneten Fachanwalt zu beauftragen, welcher ihre Ansprüche im Rahmen einer Schadensersatzforderung geltend macht.

Brief des Rechtsanwalts Andrew Seidl zum Insolvenzverfahren der Prosavus AG

02.05.2014:

Wir werten gerade die Informationen aus den intensiven Gesprächen der vergangenen Tage aus. Am Montag, 05.05.2014, können wir endlich die konkreten Handlungsempfehlungen an dieser Stelle veröffentlichen. Dies betrifft alle Gläubiger mit sämtlichen gezeichneten Anlageformen.

Future Business KGaA:

Nach uns übermittelten Informationen ist es weiterhin möglich, bereits Herrn Rechtsanwalt Gloeckner erteilte Vollmachten zu widerrufen und durch andersartige Vollmachten zu ersetzen. Wir sind weiterhin in breitem Bündnis bestrebt, die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters für die Orderschuldverschreibungen zu verhindern.

30.04.2014:

Infinus-IKP:

Aktuelles aus der Gläubigerversammlung: Nach Aussage der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde ist die Insolvenz bei der Infinus-IKP durch das Eingreifen der Staatsanwaltschaft entstanden.

29.04.2014:

valueConsort AG:

Erinnerung! Die Anmeldefrist für die etwa 400 Gläubiger der valueConsort AG ist der 02.05.2014. Alle Gläubiger, auch die Gläubiger aus den Nachrangdarlehen, wurden durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Sollten Gläubiger die Frist verpassen, ist eine spätere Forderungsanmeldung auch noch möglich. Hierbei fallen dann aber aufgrund des gesonderten Prüftermins Gerichtskosten in Höhe von 20 EUR an.

Infinus-IKP:

Am 30.04.2014 findet zu dieser Gesellschaft die allgemeine Gläubigerversammlung statt. Hieran nimmt der Vorstand der IG nebst Rechtsbeistand selbstverständlich teil. Auch hier ergeben sich eine Vielzahl von Fragen. Exemplarisch sei hierfür der Verkauf der Firmen Hans John GmbH und Brenneisen Capital AG genannt. Könnte es sich hierbei um eine Art von Mantelverkäufen gehandelt haben? Wir werden berichten.

28.04.2014:

Prosavus AG:

Die an dieser Stelle angekündigten Handlungsempfehlungen für die Forderungsanmeldungen benötigen noch etwas Zeit. Wir arbeiten weiter intensiv an der bestmöglichen Lösung und veröffentlichen diese Empfehlungen baldmöglichst.

25.04.2014:

Bis Anfang kommender Woche werden wir allen Antragstellern die Mitgliedsnummern und Zugangsdaten für den internen Mitgliederbereich zusenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Informationen auch im öffentlichen Teil der Internetseite frei zugänglich.

24.04.2014:

Treffen der Vorstände der Interessengemeinschaft mit dem Insolvenzverwalter der Prosavus AG und der ecoConsort AG

Am 23.04.2014 fand in Dresden ein Treffen der Vorstände der Interessengemeinschaft Axel Nagel und Michael Kircher mit dem Insolvenzverwalter der Prosavus AG und der ecoConsort AG, Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler statt. Im Ergebnis dieses Treffens kann folgendes resümiert werden:

Bei beiden Gesellschaften ist verwertbare Masse vorhanden, eine konkrete Quote ist noch nicht ermittelt. Es festigte sich der Eindruck, dass der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Scheffler im Interesse der Gläubiger sorgsam und umsichtig mit dem vorhandenen Vermögen umgeht. In diesem Zusammenhang sei auch positiv vermerkt, dass der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben seine Gebühren pro Anleger abrechnet und nicht pro Aktenzeichen (mehrere Anlagen eines Anlegers werden als eine Gesamtanlage bewertet), was insgesamt zu einem niedrigeren Gebührenaufkommen führt.

Prosavus AG:

Die angesprochene Möglichkeit einer Weiterführung der Gesellschaft ist aufgrund derzeit nicht absehbarer Haftungsansprüche unmöglich. Sämtliche Immobilien der Gesellschaft werden in einem öffentlichen Bieterverfahren veräußert, somit sind Höchstpreise zu erwarten. Alle Infinus-Fonds wurden in risikoarme, schwach volatile Wertpapiere umgeschichtet, um Wertverluste durch eventuell mögliche Kursverfälle zu verhindern. Positiv wird bewertet, dass ALLE Gläubiger der Prosavus AG, trotz gegebenenfalls nachrangiger Forderungen, durch den Insolvenzverwalter angeschrieben wurden. Aufgrund dieser Nachrangigkeit ergeben sich Besonderheiten, welche bei der Forderungsanmeldung zu beachten sind. Die Details hierzu und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen stellen wir gerade zusammen. Diese werden spätestens am 28.04.2014 an gleicher Stelle veröffentlicht.

ecoConsort AG:

Wir konnten in Verbindung mit unseren Anwälten, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Günther-Thomas Knüfer, erreichen, dass einheitlich die Auffassung vertreten wird, keinen gemeinsamen Gläubigervertreter zu wählen. Hierdurch wird etwa 1 Mio. Euro Insolvenzmasse zur Verteilung an die Gläubiger mehr realisiert.

17.04.2014:

Zu den weiteren bereits eröffneten Insolvenzverfahren innerhalb der Infinus-Gruppe, beispielsweise zur ecoConsort AG und zur PROSAVUS usw. werden wir nach den Osterfeiertagen ausführlich informieren. Wir bitten um Verständnis, dass bis zum einschließlich 21.04.2014 keine Beantwortung von Mails und Anrufen aufgrund der Osterfeiertage erfolgt.

16.04.2014:

Nach unseren Informationen stösst der Wunsch des Insovenzverwalters der Future Business KGaA, Herrn Rechtsanwalt Gloeckner als alleinigen Orderschuldverschreibungs-Gläubigervertreter einzusetzen, auf breiten Widerstand. Auch viele renommierte Anwaltskanzleien stellen sich ausdrücklich gegen diese Bestrebungen der Alleinvertretung. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bereits versehentlich erteilte Vollmachten an Herrn Gloeckner bis zum 30.04.2014 widerrufen werden können und durch alternative Bevollmächtigungen ersetzt werden können.

15.04.2014:

Am 01.04.2014 fand eine Pressekonferenz des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA statt. Die dort vermittelten Informationen stellen wir nachstehend zur Verfügung.

Dr-Kübler-Bericht-FuBus

15.04.2014:

In eigener Sache: Ein großes DANKESCHÖN für die Vielzahl der eingegangenen Mitgliedsanträge. Die Zahl 2.000 ist weit überschritten und täglich erreichen uns weitere. Bis auf die letzten etwa 100 Anträge sind zwischenzeitlich alle erfasst und beantwortet. Bei der Versendung der Mitgliedsbestätigungen und Passwörter für den internen Bereich haben wir leider erst ein Drittel bewältigt. Wir bearbeiten diese in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Bis zur vollständigen Abarbeitung stellen wir alle Informationen auch hier in den öffentlich zugänglichen Bereich der Seite um Nachteile für die Mitglieder zu vermeiden, welche den Beitrag bereits entrichtet haben, aber noch keine Bestätigung erhielten.

10.04.2014:

Der Versuch von aus unserer Sicht erheblicher Insolvenzmasseverschwendung bei der Fubus muss unterbunden werden!

 Die Anleger erhielten bzw. erhalten derzeit Schreiben des Insolvenzverwalters betreffs der Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters.

Dieser ist aus unserer Sicht völlig unnötig – im Gegenteil! Dieser würde bei Aktivierung einen erheblichen Teil der Insolvenzmasse für seine Tätigkeit vereinnahmen, eine Tätigkeit, welche in übergroßem Anteil entweder durch die Anleger selbst, oder durch eh schon durch die Anleger beauftragte Rechtsvertretererledigt wird (Anmeldung zur Insolvenztabelle). Für die Verteilung der Insolvenzmasse zeichnet der Insolvenzverwalter zuständig, welcher dafür ebenfalls aus dieser bezahlt wird.

 Auszug aus dem Anschreiben des Insolvenzverwalters:

Gl Vertreter OSV Nichtwahl

Es geht um ihr Geld, den größtmöglichen Masseerhalt!

Sollten Sie dem vorgeschlagenen Rechtsanwalt Gloeckner schon eine Vollmacht erteilt haben, können sie diese

widerrufen und eine neue Vollmacht erteilen.

09.04.2013, 17.30 Uhr:

In der Anlage 3 zum Schreiben des Insolvenzverwalters vom 03.04.2014 „Anmeldung / Vollmacht“ besteht die Möglichkeit, eine persönliche Teilnahme zu erklären. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu benennen. Wir bieten die Möglichkeit, Herrn Axel Nagel, Hohenkircher Str.2a, 99887 Herrenhof, Vorsitzender des Vereins, die Vollmacht für die Stimmrechtsausübung zu erteilen. Dieser wird die Stimmrechtsausübung entsprechend vornehmen.

Winterhoff Stellungnahme

Vollmacht OSV Wahl

09.04.2014, 11.30 Uhr:

Seit dem 08.04.2014 erhalten die Inhaber von Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA Einladungsschreiben aufgrund der Einberufung einer Orderschuldverschreibungs-Gläubigerversammlung am 13.05.2014. Anmeldefrist hierzu ist der 30.04.2014. Wir werden hierzu in Kürze weitere Informationen geben.

01.04.2014:

Am heutigen Tage wurde durch den Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, Dr. Bruno M. Kübler, anläßlich einer Pressekonferenz, ein Statement zum Stand der Dinge und über die weiteren Schritte abgegeben.

Das Amtsgericht Dresden hat mit Datum 01.04.2014 Dr. Kübler zum Insolvenzverwalter der Future Business KGaA bestellt. Dies ist die Konzernober- bzw. Muttergesellschaft der sogenannten FuBus- bzw. Infinus-Gruppe.

In der Pressekonferenz erläuterte Dr. Kübler die bisher gewonnenen Erkenntnisse seiner Tätigkeit. Diese gestaltet sich nach eigenen Angaben als die in seiner Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung vielleicht schwierigste in seiner fünfunddreißigjährigen Verwalterpraxis.

Eine umfassende Sichtung der durch die Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmten Akten konnte bisher nicht erfolgen. Diese befinden sich in ca. 1.300 Umzugskartons bzw. diversen Aktenschränken.

Die Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte ist noch nicht abgeschlossen.

Bezüglich des in der Pressekonferenz dargelegten Status der Orderschuldverschreibungsgläubiger, der Genussrechtszeichner und der Gläubiger von Nachrangdarlehen zeichnete Dr. Kübler ein Bild, welches teilweise im Widerspruch zu den bisherigen Gläubigerinformationen steht. Diesem Widerspruch werden wir als Interessengemeinschaft intensiv nachgehen und auf eine Klärung drängen.

Für die Gläubiger der durch die FuBus seit ihrer Gründung ausgegebenen insgesamt 4.852 Serien von Orderschuldverschreibungen muss nunmehr eine gesonderte Gläubigerversammlung durchgeführt werden, um den  Gläubigern Gelegenheit zu geben, ihre Interessen zu bündeln und einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diese 4.852 Versammlungen werden in einem Termin abgehalten, der am 13.05.2014 um 10:00 Uhr in der Messehalle 1 der Neuen Messe Dresden stattfindet. Hierbei werden wir aktiv für unsere Vereinsmitglieder Einfluss nehmen.

Die ordentliche Gläubigerversammlung findet am 30.06.2014 statt.

Der Prüfungstermin wird am 10.11.2014 im schriftlichen Verfahren abgehalten.

Über die notwendigen Aktivitäten bzw. den Ablauf für die Anmeldung zur Insolvenztabelle werden wir sofort nach Bekanntwerden informieren.

31.03.2014:

Mit Datum 28.03.2014 wurden weitere rund 500 Briefe als Antwort auf eingegangene Mitgliedsanträge versendet. Die Bestätigung der Mitgliedschaft für die Antragsteller, welche den Beitrag bereits überwiesen haben, beginnt ab dem 01.04.2014.

23.03.2014:

Die Störung wurde behoben, unsere Nummer ist wieder erreichbar.

22.03.2014:

Zurzeit besteht eine Störung unserer Telefonnummer. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis.

21.03.2014:

Aktuelle Gläubigernformationen des Insolvenzverwalters für die Future Business KGaA: Inhaber von Orderschuldverschreibungen und/oder Genussscheinen der FuBus sind, soweit sich nicht aus den konkreten Verträgen ein Nachrang ergibt, Insolvenzgläubiger im normalen Rang des § 38 Insolvenzordnung (§38 InsO definiert den „Begriff der Insolvenzgläubiger“ wie folgt: „Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).“ . Sie erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen zum Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Quote. Zur Erlangung dieser Quote müssen die Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Hierzu informieren wir unsere Vereinsmitglieder rechtzeitig. Dass auch Nachranggläubigern – je nach Sachverhaltsgestaltung – auch sonstige Ansprüche im Rang des § 38 InsO zustehen können, schließt der Insolvenzverwalter nicht aus.

18.03.2014:

Die Anzahl der Anträge auf Mitgliedschaft an unserer „IG-Infinus“ hat die 1500 überschritten. Für Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft danken wir Ihnen. Die ersten 1200 Briefe als Antwort auf die Mitgliedsanträge sind mit Datum 14.03.2014 versendet worden. Mit Hochdruck arbeiten wir an der Aufarbeitung der weiteren Antragspost. In den nächsten Tagen wird auch diese bearbeitet. Wir bitten um Verständnis für das in den Briefen beschriebene leicht geänderte Verfahren zur Bestätigung der Mitgliedschaft. Es dient ausschließlich der Transparenz und Klarheit sowie Ihrer Sicherheit. In den nächsten Tagen werden wir kontinuierlich weitere Informationen veröffentlichen.

23.02.2014:
Vielen Dank für Ihr sehr großes Interesse an unserer „IG-Infinus“ ! Aktuell liegen uns fast 750 Anträge vor !
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf Beitritt benötigen wir voraussichtlich noch bis zum 06.03.2014
um Ihren Beitritt zu bestätigen. Sie haben dadurch selbstverständlich keinerlei Nachteile zu befürchten !

08.02.2014:
Wir möchten Sie herzlich bitten, von telefonischen und Email-Rückfragen, wann die Mitgliedsbescheinigung kommt, abzusehen.
Sie werden frühestens ab dem 28.02.2014 Ihre Bestätigung bekommen.
Bis dahin werden bei uns alle Bestätigungen gesammelt und ab dann versendet.
Herzlichen Dank !

 04.02.2014:
In Bezug auf die Liste der sichergestellten Vermögenswerte müssen/können einzelne Anleger aktuell nichts tun. Dies haben bereits die Anwälte der IG-Infinus und die weiterer Gläubiger getan.

Wir zitieren in diesem Zusammenhang aus der Information der Staatsanwaltschaft Dresden vom 03.02.2014: „…Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte in der Regel nicht mehr möglich sind, wenn eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen einer zur Infinus-Gruppe gehörenden Gesellschaft angeordnet worden ist. Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft wird die Staatsanwaltschaft die bei dieser Gesellschaft vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugunsten des vom Amtsgericht Dresden bestellten Insolvenzverwalters freigeben. Der Insolvenzverwalter wird dann im eröffneten Insolvenzverfahren über die Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte unter den Gläubigern entscheiden.“

02.02.2014
Erste Anträge auf Mitgliedschaft gingen bei uns ein. Danke für das Vertrauen!